Die Bewerbungsfrist ist leider bereits verstrichen.
Hauptamtlichen Bürgermeisterin oder hauptamtlicher Bürgermeister
- Art:
- Vollzeit
- Bewerbungsfrist:
- 11.12.2023
- Beginn:
- zum 01.07.2024
- Ort:
Tornesch
- Befristung:
- Die Anstellung erfolgt als Beamtin oder Beamter auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.
- Entgeltgruppe:
Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein (z.Z. SHBesG B 2). Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach dem Höchstsatz der landesrechtlichen Vorschriften gezahlt.
- Stellenbeschreibung:
Gemeinsame Bekanntmachung der Parteien aus der Ratsversammlung der Stadt Tornesch zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters
Bei der Stadt Tornesch ist zum 01.07.2024 die Stelle
der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters
neu zu besetzen.
Die Amtsinhaberin steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Ratsversammlung im Rahmen der von ihr zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Gesucht wird eine qualifizierte, engagierte, verantwortungsbewusste und zielstrebige Persönlichkeit mit mehrjähriger Erfahrung in Führungs- und Leitungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung oder Privatwirtschaft, die in der Lage ist, die Verwaltung eigenständig nach den Zielen und Grundsätzen der Ratsversammlung als moderne dienstleistungsfähige Kommunalverwaltung wirtschaftlich, bürgernah und kooperativ zu führen. Eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den städtischen Gremien sowie den vor Ort tätigen Vereinen und Verbänden wird vorausgesetzt.
Die Wahl findet am 04.02.2024 statt. Eine möglicherweise erforderlich werdende Stichwahl ist für den 25.02.224 vorgesehen.
Wahlvorschläge müssen bis zum 11.12.2023, 18.00 Uhr, (Ausschlussfrist) eingereicht werden. Nähere Auskünfte über das Einreichungsverfahren können bei dem Gemeindewahlleiter, Telefon (04122/9572-126) eingeholt werden. Einzelheiten zu den wahlrechtlichen Vorschriften und zum Wahlvorschlagsverfahren werden in einer amtlichen Bekanntmachung auf der Internetseite www.tornesch.de veröffentlicht.
Wer einer oder mehreren in der Ratsversammlung vertretenen Parteien oder Wählergruppen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen geben und damit einen Vorschlag durch diese ermöglichen möchte, sollte die Bewerbung schriftlich bis zum 11.10.2023 (keine Ausschlussfrist) einreichen.
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine gekürzte Fassung. Der vollständige Text ist auf der Homepage der Stadt Tornesch unter www.tornesch.de veröffentlicht.
Ihre Voraussetzungen:
- Nähere Informationen: