Ihre Voraussetzungen:
- weitere Voraussetzungen:
Wählbar ist, wer
- die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 22. Februar 2027, 18 Uhr (Ausschlussfrist). Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen. Wahlvorschläge sind an den Wahlleiter der Gemeinde Timmendorfer Strand, Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand, zu richten.
Interessierte Personen können sich mit den vorschlagsberechtigten Parteien oder den Wählergruppen in Verbindung setzen oder als Einzelbewerber/in auftreten. Die Gemeindevertretung hat folgende Sitzverteilung: BBNP 6 Sitze, CDU 5 Sitze, GRÜNE 3 Sitze, SPD 2 Sitze, FDP 2 Sitze sowie ein fraktionsloses Mitglied.
Hinsichtlich der Einzelheiten wahlrechtlicher Vorschriften wird auf die amtliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Timmendorfer Strand über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verwiesen, die auf der Internetseite der Gemeinde Timmendorfer Strand unter www.timmendorfer-strand.org veröffentlicht ist. Dort sind auch die Kontaktdaten der vorschlagsberechtigten Parteien und der Wählergruppen aufgeführt.
- Nähere Informationen:
Nähere Auskünfte über das Einreichungsverfahren können bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn Soltmann, Telefon (04503) 807-150, eingeholt werden. Dort können auch die Formblätter für die Einreichung von Wahlvorschlägen angefordert werden.