Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- staatl. geprüfte/r Techniker/in mit einschlägiger Fachrichtung im Tiefbau oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Straßen- und Tiefbaufacharbeiter/in oder Straßenwärter/in oder gleichwertig mit mindestens 3jähriger Ausbildung und langjähriger Berufserfahrung
- Führerschein:
- den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sowie Bereitschaft zur Nutzung eines privaten PKW
- weitere Voraussetzungen:
- Technisches Verständnis
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
- Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Flexibilität
- Teamfähigkeit und selbstständiges Arbeiten
- betriebswirtschaftliches Handeln
- Auftragsübernahme, Arbeitsplanung und Ablaufplanung
- Kenntnisse zum Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen
- Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen
- Durchführung von Messungen
- Kenntnisse in der Standardsoftware (Word und Excel)
- Kenntnisse der technischen Regelwerke
- Wir Bieten:
- die Einführung in das Arbeitsfeld
- ein Entgelt nach TVöD
- ein aufgeschlossenes Team
- ein gutes Betriebsklima
- die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
- Job-Fahrrad
- Dienstfahrzeuge sowie Dienst-E-Scooter
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 9 a, bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzung ist ggf. auch eine Eingruppierung in die 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) möglich.
- Besonderheiten:
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG), werden berücksichtigt.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 25.10.2026 an die
Bürgermeisterin der Gemeinde Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
oder an die Personalabteilung per E-Mail an:
karina.hintz@gemeinde-scharbeutz.de
Anfallende Bewerbungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
- Nähere Informationen: