Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- Beamtenrechtliche Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder
- die abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit der bereits abgelegten Angestelltenprüfung II oder
- die abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) und Vorliegen des Befreiungstatbestandes von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Punkt 7 Abs. 5a) der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA oder
- ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor) bzw. eine gleichwertige Qualifikation der Fachrichtung Rechtswissenschaften (idealerweise mit Schwerpunkt Familienrecht), Verwaltungsmanagement, Verwaltungswissenschaft, Öffentliches Recht
- weitere Voraussetzungen:
- mehrjährige Berufserfahrung
- wünschenswert sind Erfahrungen im Publikumsbereich und ein routinierter Umgang mit Standardsoftware (Word, Excel)
Bitte beachten Sie, dass die Anwaltstätigkeit nur im Hauptberuf ausgeübt werden darf. Die Tätigkeit als Beistand ist nebenberuflich nicht zulässig.
Wichtige Kompetenzen
- Sach- und Fachkompetenz
- Selbstständiges Arbeiten
- Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Professionelle Distanz
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Organisationsfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Konfliktlösungskompetenz
- Besonderheiten:
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Auf die Teilbarkeit der Stelle wird hingewiesen.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Bewerbungen bitte über das Bewerbungsportal der Stadt Norderstedt:
www.norderstedt.de/stellenangebote
Vorstellungsgespräch 29.01.2026 (vorläufig)
- Nähere Informationen:
Ansprechpartner*in (fachbezogen)
Daniela Hintze, Fachbereichsleitung rechtliche und wirtschaftliche Jugendhilfe, Tel. 040 / 535 95-807
Ansprechpartner*in (allgemein)
Janina Funk, Fachbereich Personal, Tel. 040 / 535 95 – 375