Ihre Voraussetzungen:
- weitere Voraussetzungen:
- Bescheinigung über eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder ein gültiges „altes Gesundheitszeugnis“ nach §§ 17/18 Bundes-Seuchengesetz (bitte in Kopie einreichen) bzw. die Bereitschaft, die Belehrung kurzfristig nachzuholen
- wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung in der Tätigkeit einer Küchenhilfe/eines Küchenhelfers in der Küche einer Kindertagesstätte / Pflegeheim/Mensa oder gleichartigen Einrichtung
Wichtige Kompetenzen
- Umfassende Kenntnisse zur Wahrnehmung der Aufgaben
- Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Flexibilität
- Teamfähigkeit
- Konflikt- und Kritikfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Fortbildungsbereitschaft
- Besonderheiten:
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Auf die Teilbarkeit der Stelle wird hingewiesen.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Bewerbungen bitte über das Bewerbungsportal der Stadt Norderstedt: www.norderstedt.de/stellenangebote
- Nähere Informationen:
Ansprechpartner*in (fachbezogen)
Monika Noack, Einrichtungsleitung, Tel. 040 / 525 2976
Ansprechpartner*in (allgemein)
Jasmin Simon, Recruiting, Tel. 040 / 535 95 – 642