Küchenhilfe (w/m/d) als Springerkraft für die Kita Forstweg

Art:
Teilzeit
Bewerbungsfrist:
21.10.2025
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Befristung:
Nein
Entgeltgruppe:

EG 2 TVöD

Stellenbeschreibung:

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Küchenhilfe (w/m/d) als Springerkraft für die Kita Forstweg 

Fachbereich - Städtische Kindertagestätten 

Arbeitszeit 19,5 Stunden / Woche

Kennziffer 464.2

Vorstellungsgespräch 28.10.2025 (vorläufig)

Ihr zukünftiger Aufgabenbereich

Die Stadt Norderstedt ist Trägerin von acht Kindertagesstätten. Die Einrichtungen liegen über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Zwei Einrichtungen verfügen über eigene Kochküchen und die übrigen Kindertagesstätten haben Ausgabeküchen.

Der ständige Einsatzort ist, solange keine Vertretungssituation in den anderen Ausgabeküchen erforderlich ist, die Kita Forstweg.

In der Kita Forstweg sind bis zu 115 Kinder zu versorgen. Durch das Konzept der offenen Arbeit sind die pädagogischen Fachkräfte für die Begleitung bei den Mahlzeiten und der damit einhergehenden Förderung zur Selbstständigkeit der Kinder verantwortlich. Somit liegt die Hauptaufgabe im Forstweg auf der Essensannahme, Material- und Geschirrpflege, Reinigung und Einhaltung der Hygienevorschriften. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften und Hauswirtschaftskräften.

Die Arbeitszeit liegt Montag bis Freitag zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr.

  • Getränkezubereitung
  • Mittagessen für die einzelnen Gruppen portionieren bzw. direkte Ausgabe an die Kinder
  • Reinigung der Küche (Arbeitsflächen, Schränke und Geräte)
  • Reinigung des Geschirrs
  • Abfall entsorgen (Mülltrennung, Müllbehälter reinigen)
  • Geschirrtücher, Lappen usw. waschen 
  • Umsetzen der Hygienevorschriften (Desinfektionsplan führen und einhalten, Reinigung der Arbeitsflächen / Kühlgeräte, Messung der Temperatur des Essens, inkl. Dokumentation)
  • Bestellung der Reinigungs- und Pflegemittel über Kitaleitung und Dokumentation

Ihre Voraussetzungen:

weitere Voraussetzungen:
  • Bescheinigung über eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder ein gültiges „altes Gesundheitszeugnis“ nach §§ 17/18 Bundes-Seuchengesetz (bitte in Kopie einreichen) bzw. die Bereitschaft, die Belehrung kurzfristig nachzuholen
  • wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung in der Tätigkeit einer Küchenhilfe/eines Küchenhelfers in der Küche einer Kindertagesstätte / Pflegeheim/Mensa oder gleichartigen Einrichtung

Wichtige Kompetenzen 

  • Umfassende Kenntnisse zur Wahrnehmung der Aufgaben
  • Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten 
  • Flexibilität
  • Teamfähigkeit
  • Konflikt- und Kritikfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Fortbildungsbereitschaft
Besonderheiten:

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Auf die Teilbarkeit der Stelle wird hingewiesen.

Gewünschte Bewerbungsform:

Bewerbungen bitte über das Bewerbungsportal der Stadt Norderstedt: www.norderstedt.de/stellenangebote

Nähere Informationen:

Ansprechpartner*in (fachbezogen)

Monika Noack, Einrichtungsleitung, Tel. 040 / 525 2976

Ansprechpartner*in (allgemein)

Jasmin Simon, Recruiting, Tel. 040 / 535 95 – 642