Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
Welche Aufnahmebedingungen der Fachschule für Sozialpädagogik muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen?
- schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss und
- berufliche Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule in der Fachrichtung Sozialpädagogik ist
- der Abschluss in einem rechtlich geregelten Ausbildungsberuf
- oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren
oder
- der Nachweis der Hochschulreife oder Fachhochschulreife wird als gleichwertige Aufnahmevoraussetzung anerkannt, wenn die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich eine sozialpädagogische Vollzeittätigkeit von einem Jahr (Praktikum, FSJ, Berufstätigkeit) nachweisen können und
- eine weitere Aufnahmebedingung ist der Nachweis der Ausbildungsplatzzusage, den wir Ihnen nach erfolgreicher Bewerbung ausstellen werden.
! Bitte beachten Sie, dass Sie sich ebenfalls an der Fachschule für Sozialpädagogik bewerben müssen.
Welchen Abschluss habe ich nach Ende der Ausbildung?
Staatlich anerkannte:r Erzieher:in- Sprachkenntnisse:
- Deutschniveau mindestens C1
- weitere Voraussetzungen:
- Spaß an der Arbeit mit Kindern und eine zugewandte Persönlichkeit
- Aufgeschlossenheit, Interesse und Lernbereitschaft
- Fähigkeit, im Team zu arbeiten und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
- Wir Bieten:
- Arbeit in tollen Teams mit netten und hilfsbereiten Kolleginnen und Kollegen
- gut ausgestattete Kindertagesstätten mit einem guten Personalschlüssel
- eine kontinuierliche Begleitung der Ausbildung erfolgt durch geschulte Praxisanleiterinnen
- Vergütung während der Ausbildungszeit:
im 1. Ausbildungsjahr 1.340 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 1.402 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 1.503 Euro
Welche Möglichkeiten nach dem Abschluss bieten sich mir?
- Eigenverantwortliche, sozialpädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Kindertageseinrichtungen im Elementarbereich, Hort und betreuter Grundschule, Einrichtungen der Jugendsozialarbeit oder Jugendhilfe, Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder der Gesundheitsförderung oder der Schulsozialarbeit
- Fortbildung / Weiterqualifizierung im Beruf
- Anrechnung von Ausbildungszeiten auf zusätzliche Fachschulausbildungen (z. B. Heilpädagogik), ggf. auch auf ein einschlägiges Fachhochschulstudium
Wir freuen uns auf Sie!
- Besonderheiten:
Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen sowie Bewerber:innen mit Migrationshintergrund sind für die Stadt Neustadt in Holstein selbstverständlich.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 29.09.2025 per E-Mail an bewerbung@stadt-neustadt.de. Nach Möglichkeit sollten alle Dokumente in einer zusammengefassten pdf-Datei übermittelt werden.
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Unterlagen ausgewertet. Anschließend erhalten Sie gegebenenfalls eine Einladung zu einem Auswahlgespräch am 16.10.2025 nachmittags.
- Nähere Informationen:
Haben Sie Fragen?
Nähere Informationen erhalten Sie vom Ausbildungsleiter der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein, Herrn Markus Prieß unter 04561 619-310 oder per E-Mail mpriess@stadt-neustadt.de.