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Verwaltungswirt*in / Stadtobersekretäranwärter*in

Art:
Ausbildung
Bewerbungsfrist:
19.11.2023
Beginn:
01.08.2024
Befristung:
Zwei Jahre
Entgeltgruppe:

Ausbildungsvergütung
Da die Ausbildung im Beamtenverhältnis absolviert wird, erhalten die Anwärter*innen an Stelle einer Ausbildungsvergütung so genannte Anwärterbezüge. Diese betragen derzeit monatlich 1.317,60 Euro brutto.

Stellenbeschreibung:

Muss ein neuer Pass beantragt werden? Ist das Halten eines Hundes steuerpflichtig? Wer darf einen Antrag auf Wohngeld stellen? Wie erfolgt der Schriftwechsel zwischen Gesundheits- und Jugendamt? Kieler Bürger*innen und ihre Stadtverwaltung kommunizieren außer in persönlichen Gesprächen schriftlich oder digital. Das heißt, dass der gesamte gedruckte und digitale Schriftverkehr von Sachbearbeiter*innen organisiert, verfasst, überwacht und archiviert werden muss.

Angehende Verwaltungswirt*innen haben abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben mit unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten. Sie haben, wie Verwaltungsfachangestellte, einen abwechslungsreichen Aufgabenbereich mit viel Kontakt zu Menschen innerhalb der Tätigkeit in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel. Sie werden allerdings im Vergleich zu Verwaltungsfachangstellten im Beamtenverhältnis, zunächst auf Widerruf, beschäftigt.

Für Stadtobersekretäranwärter*innen gilt während der Praxiszeit eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden. Als Dienstleisterin für die Bürger*innen bietet die Landeshauptstadt Kiel Stadtobersekretär*innen ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum, welches von rechtlichen Hintergründen über organisatorische Verwaltungsaufgaben bis hin zu wirtschaftlichen Abläufen reicht.

Weitere Informationen zur Ausbildung und deren Inhalte findest du unter www.kiel.de/ausbildung.

Praxis: 
Die Praxis findet in drei verschiedenen Ämtern der Landeshauptstadt Kiel statt.
Theorie:
Die Theorie wird an der Verwaltungsakademie in Bordesholm vermittelt. Hier werden ein einmonatiger Einführungslehrgang, zwei 1,5 - monatige Aufbaulehrgänge und ein 3,5 - monatiger Abschlusslehrgang absolviert. Nach den Aufbaulehrgängen wird eine Zwischenprüfung abgelegt. An den Abschlusslehrgang im zweiten Jahr schließt sich die Abschlussprüfung an.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:

Mittlerer Schulabschluss oder Erster allgemeinbildender Schulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand

Sprachkenntnisse:
Deutsch
weitere Voraussetzungen:
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats
  • Interesse an rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragestellungen
  • Freude am Umgang mit Menschen und sowie gute Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit
  • Freundliches und hilfsbereites Auftreten
  • Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
  • Sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Organisatorische Fähigkeiten und Fähigkeit zum strukturierten Arbeiten
Besonderheiten:

Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen und Mädchen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes verwirklichen.

Bewerbungen von Frauen und Mädchen sind daher besonders erwünscht.

Menschen mit Behinderungen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Gewünschte Bewerbungsform:

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen werden bis zum 19. November 2023 an die 

 

Landeshauptstadt Kiel

Personal- und Organisationsamt

Postfach 1152

24099 Kiel 

 

oder über unser Bewerbungs-Portal auf www.kiel.de/ausbildung erbeten.

Bei postalischen Bewerbungen gib bitte deine E-Mail-Adresse an. Eine Bewerbung per E-Mail ist nicht mehr möglich.

Nähere Informationen:

Bei Fragen kannst Du dich jederzeit an Nora Kraft wenden: 0431- 901 2204 oder nora.kraft@kiel.de.

www.kiel.de/ausbildung

www.berufenet.de