Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- mindestens Mittlerer Schulabschluss
- Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt oder
- Der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht (z.B. Sozialpädagogische*r Assistent*in) sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) oder
- Eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
- Es kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschul- oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden vorweisen kann, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt. Für das Praxis werden einschlägige förderliche freiwillige Dienste (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst) auf der Grundlage von Bundesgesetzen anerkannt.
- Sprachkenntnisse:
- Deutsch
- weitere Voraussetzungen:
- Bei Abschluss im Ausland, den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, lehren, beurteilen“
- Beziehungsfähigkeit und Freude an der Arbeit mit Kindern
- Positive Lebenseinstellung und Lernbereitschaft
- Flexibilität, Kreativität und Fantasie in der Gestaltung der pädagogischen Arbeit
- Fähigkeit zur Reflexion, auch der eigenen Sozialisation und Wertehaltung
- Fähigkeit zur konstruktiven Konfliktlösung
- Belastbarkeit
- Teamfähigkeit, hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- für Bewerber*innen, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis nach dem Masernschutzgesetz
- Besonderheiten:
Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen und Mädchen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes verwirklichen.
Bewerbungen von Frauen und Mädchen sind daher besonders erwünscht.
Menschen mit Behinderungen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen werden bis zum 29.09.2023 an die
Landeshauptstadt Kiel
Personal- und Organisationsamt
Postfach 1152
24099 Kiel
oder über unser Bewerbungs-Portal auf www.kiel.de/ausbildung erbeten.
Bei postalischen Bewerbungen gib bitte deine E-Mail-Adresse an. Eine Bewerbung per E-Mail ist nicht mehr möglich.
- Nähere Informationen:
Bei Fragen kannst Du dich jederzeit an Nike Obermüller wenden: 0431- 901 2264 oder nike.obermüller@kiel.de.