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Staatlich anerkannten Erzieherin

Art:
Ausbildung
Bewerbungsfrist:
29.09.2023
Beginn:
01.08.2024
Befristung:
Drei Jahre
Entgeltgruppe:

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 1. April 2022 (brutto)

  • 1. Ausbildungsjahr: 1190,69 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 1252,07 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1353,38 Euro
Stellenbeschreibung:

Die Landeshauptstadt Kiel sucht zum 1. August 2024 Auszubildende*n in dem Ausbildungsberuf

Staatlich anerkannte Erzieher*in.

Du möchtest mit Kindern arbeiten und deren Entwicklung begleiten? Du bist begeisterungsfähig, neugierig und einfühlsam? Bei der Praxisintegrierten Ausbildung zum*zur Erzieher*in bist Du von Anfang an zwei Tage in der Woche in einer Kindertageseinrichtung tätig und lernst so den pädagogischen Alltag kennen. Parallel besuchst Du an drei Tagen in der Woche die Fachschule für Sozialpädagogik im Regionalen Bildungszentrum in Kiel.

PIA ermöglicht Dir so, theoretisches Wissen direkt mit eigenen Praxiserfahrungen zu verknüpfen. Du bekommst zudem über drei Jahre eine Ausbildungsvergütung.

Du lernst sozialpädagogisches Handeln in frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung kennen und setzt dies in der Praxis um. Du schaffst den Rahmen, in dem die Kinder ihren eigenen Ideen und Interessen nachgehen und vielfältige Erfahrungen machen können. Eine regelmäßige Begleitung der Ausbildung erfolgt durch qualifizierte Praxisanleitung in der Kindertageseinrichtung.

Unterstütze Kinder auf ihrem individuellen Weg die Welt zu entdecken und zu verstehen. Dafür brauchen Kinder vielfältige Erfahrungen. Vielleicht bringst Du aus einer vorherigen Ausbildung oder aus deinen privaten Interessen bereits spannenden Fähigkeit und Kompetenzen mit, die Du in die Arbeit mit den Kindern einbringen kannst.

Weitere Informationen zur Ausbildung und deren Inhalte findest du unter www.kiel.de/ausbildung.

Praxis 
Die praktische Ausbildung erfolgt in einer städtischen Kindertageseinrichtung.

Theorie 
Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Fachschule für Sozialpädagogik im Regionalen Bildungszentrum in Kiel, Königsweg 80.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • mindestens Mittlerer Schulabschluss
  • Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt oder
  • Der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht (z.B. Sozialpädagogische*r Assistent*in) sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) oder
  • Eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Es kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschul- oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden vorweisen kann, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt. Für das Praxis werden einschlägige förderliche freiwillige Dienste (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst) auf der Grundlage von Bundesgesetzen anerkannt. 
Sprachkenntnisse:
Deutsch
weitere Voraussetzungen:
  • Bei Abschluss im Ausland, den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, lehren, beurteilen“
  • Beziehungsfähigkeit und Freude an der Arbeit mit Kindern
  • Positive Lebenseinstellung und Lernbereitschaft
  • Flexibilität, Kreativität und Fantasie in der Gestaltung der pädagogischen Arbeit
  • Fähigkeit zur Reflexion, auch der eigenen Sozialisation und Wertehaltung
  • Fähigkeit zur konstruktiven Konfliktlösung
  • Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit, hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • für Bewerber*innen, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis nach dem Masernschutzgesetz
Besonderheiten:

Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen und Mädchen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes verwirklichen.

Bewerbungen von Frauen und Mädchen sind daher besonders erwünscht.

Menschen mit Behinderungen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Gewünschte Bewerbungsform:

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen werden bis zum 29.09.2023  an die

 

Landeshauptstadt Kiel

Personal- und Organisationsamt

Postfach 1152

24099 Kiel

 

oder über unser Bewerbungs-Portal auf www.kiel.de/ausbildung erbeten.

Bei postalischen Bewerbungen gib bitte deine E-Mail-Adresse an.  Eine Bewerbung per E-Mail ist nicht mehr möglich.

Nähere Informationen:

Bei Fragen kannst Du dich jederzeit an Nike Obermüller wenden: 0431- 901 2264 oder nike.obermüller@kiel.de.

www.kiel.de/ausbildung

www.berufenet.de