Sozialpädagog*in in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Art:
Voll- und Teilzeit
Bewerbungsfrist:
15.06.2025
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Befristung:
unbefristet
Entgeltgruppe:

EG S 12 TVöD zzgl. SuE-Zulage bzw. A 10 SHBesG

Stellenbeschreibung:

Kieler Amt für Soziale Dienste sucht frische Köpfe

Starten Sie bei uns als

Sozialpädagog*in in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

(Eingruppierung nach EG S 12 TVöD zzgl. SuE-Zulage bzw. A 10 SHBesG) 

und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Leistungen der Eingliederungshilfe und Betreuungsstelle unbefristet in Voll- oder Teilzeit.

Was zu tun ist

Der Sachbereich „Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche“ ist für die allgemeine Beratung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX, die Erstberatung, die Bedarfsermittlung und die Gesamt- und Teilhabeplanung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zuständig. Zu Ihren Aufgaben gehören:

  • Systematische Erfassung der Beeinträchtigungen und die Anwendung von festgelegten Verfahren (ICF-Orientierung) zur Einschätzung einer wesentlichen Teilhabe-einschränkung
  • Allgemeine Beratung über die unterschiedlichen Hilfesysteme sowie Leistungsgesetze und ggf. Weiterleitung an andere Unterstützungssysteme
  • Bedarfsermittlung sowie Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung von Eingliederungshilfen nach dem SGB IX
  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Beratung zur Entscheidung in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsfachkräften
  • Erarbeitung und Festlegung der Ziele zur Ausgestaltung der Eingliederungshilfe nach Art, Umfang und Dauer gemeinsam mit den Leistungsberechtigten und/ oder dessen Eltern/ Beiständen/ Bevollmächtigten und Leistungserbringer*innen
  • Fallverantwortung im Rahmen der Gesamt- und Teilhabeplanung, ggf. unter Beteiligung anderer Rehaträger*innen oder sonstiger Sozialleistungsträger*innen
  • Mitwirkung am fachlichen Austausch zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Angebote und fachlichen Standards
  • Zusammenarbeit mit den Verwaltungsfachkräften der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Amt 54) und anderen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung

Wo Sie wirken

Das Amt für Soziale Dienste der Landeshauptstadt Kiel ist die Anlaufstelle für alle Kieler*innen mit ihren vielfältigen sozialen Anliegen. Respekt und Wertschätzung sind die Basis unserer Arbeit. Wir bieten bedarfsgerechte, fachliche und sozialraumorientierte Unterstützung. Wir sind auf aktuelle Herausforderungen eingestellt und setzen uns für die Anliegen und Interessen der Menschen ein.

Um Inklusion ganzheitlich zu ermöglichen, wird der Sachbereich „Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche“ zum 01.07.2025 in das Jugendamt überführt.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
    • Sozialpädagogik bzw. Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung
  • Bei Beamt*innen zusätzlich: Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Gesundheits- und Soziale Dienste
Führerschein:
Führerschein Klasse B
weitere Voraussetzungen:
  • Fachlichkeit. Gute Kenntnisse der Sozialgesetzbücher (insbesondere SGB VIII, IX, XII) und das Wissen über soziale Hilfen, Organisationen und Verbände in Kiel (Sozialraumorientierung) sowie Erfahrungen mit der Fachsoftware Open Prosoz- oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet

Sie besitzen die Fähigkeit, Belangen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und deren Eltern bzw. Bezugspersonen verständnisvoll und fachkundig entgegenzukommen. Darüber hinaus verfügen Sie über eine sehr gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit und sind zudem in der Lage, Konflikte zu erkennen und können auf diese angemessen reagieren.

Wir Bieten:
  • Flexibilität. Gleitzeit, Teilzeitarbeit und Home-Office
  • Vorsorge. Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  • Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
  • Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote
  • Entspannt unterwegs. Carsharing oder Nutzung der Kieler Sprottenflotte für Dienstwege
Besonderheiten:

Gut zu wissen

Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Sie erhalten (zusätzlich zum tariflichen Tabellenentgelt) eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro (bei Vollzeittätigkeit).

Wir wollen 2 Stellen besetzen, die grundsätzlich auch teilbar sind.

Die Einsatzorte sind nicht immer barrierefrei.

Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Frauen im Beruf ein und freuen uns besonders über ihre Bewerbungen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen – wir treffen angemessene Vorkehrungen, um die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt sicherzustellen. Auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen. Daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen verschiedenster Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze

Gewünschte Bewerbungsform:

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 15. Juni 2025 die Referenznummer 02363, 11019 an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.

HIER ONLINE BEWERBEN

Werden Sie Teil des Teams.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Nähere Informationen:

Interessiert? – Wir auch. 

Gern möchten wir Sie kennenlernen!

Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Nicole Usko, Tel. 0431 901-3624 zur Verfügung.

Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Jette Schubert, Tel. 0431 901-5191 weiter.

www.kiel.de