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Sachbearbeiter*in für die Aufgaben der Qualitätssicherung nach dem Kindertagesförderungsgesetz SH (KiTaG)

Art:
Voll- und Teilzeit
Bewerbungsfrist:
28.04.2024
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Befristung:
unbefristet
Entgeltgruppe:

EG S15 TVöD zzgl. SuE-Zulage / A 11 SHBesG

Stellenbeschreibung:

Kiel sucht frische Köpfe.

Kieler Jugendamt sucht Unterstützung

Starten Sie bei uns als

Sachbearbeiter*in für die Aufgaben der Qualitätssicherung nach dem Kindertagesförderungsgesetz SH (KiTaG) 

(vergütet nach EG S15 TVöD zzgl. SuE-Zulage / A 11 SHBesG)

und werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Teil der Kieler Stadtverwaltung unbefristet in Voll- oder Teilzeit.

Was zu tun ist - Ihre neue Aufgabe 

  • Sie sind zuständig für die Qualitätssicherung und Überprüfung der Fördervoraussetzungen gemäß KiTaG für alle Einrichtungen im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel (2023: 162 Einrichtungen, circa 10.600 Plätze) und der vorgeschriebenen Mindeststandards wie:
    • Aufnahmekriterien, Alltagsintegrierte Sprachbildung, Fachberatung, Verfahren zur Qualitätsentwicklung, Schutzkonzepte, Eingewöhnungskonzept, Einhaltung des Betreuungsschlüssels, Personalentwicklung, Prüfung der vorgegebenen Fortbildungen (Erste Hilfe etc.), jeweils im Dialog mit den Einrichtungen bzw. Träger*innen unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten.
  • Sie stellen den Informationsfluss an Abteilung 54.5, Förderung von Einrichtungen, und 54.JHP-Con, Kitabedarfsplanung, sicher.
  • Sie prüfen Anträge zur Platzzahlreduzierung bei Aufnahme und Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und stimmen diese eng mit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ab.
  • Sie bearbeiten Meldungen zur Unterschreitung des Mindestraumbedarfs, nehmen diese entgegen, prüfen die Auswirkungen und bewilligen Ausnahmen.
  • Sie nehmen Beschwerden an und bearbeiten diese im Zusammenwirken mit verschiedenen Akteur*innen (z.B. Träger*innen, Sorgeberechtigte, Leitungen).
  • Sie prüfen Einzelanträge zur Personalqualifizierung von pädagogisch Tätigen in Abstimmung mit dem für Kindertageseinrichtungen zuständigen Ministerium.
  • Sie überprüfen den Rechtsanspruch auf Betreuung in den Ferien und bei Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen.
  • Sie informieren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten.
  • Sie unterstützen die Kreiselternvertretung, insbesondere durch räumliche und personelle Ressourcen bei der Organisation und Durchführung der Wahl und Meldung der gewählten Kreiselternvertretung an die Landeselternvertretung und an das Ministerium.

Wo Sie wirken - Ihr Arbeitsumfeld

Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zu garantieren, ist eine zentrale Aufgabe im Jugendamt. Die gesetzlichen Regelungen rund um die Kindertagesbetreuung haben sich in den letzten Jahren sehr verändert. Gemäß dem Gesetz liegt es in der Verantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe dem gesetzlichen Qualitätsanspruch des KiTaG nachzukommen und Beratung, Unterstützung und Prüfung der gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten. Im Jugendamt wird eine hohe Kollegialität gelebt und es zeichnet sich durch einen konstruktiven Diskurs sowie einen wertschätzenden Umgang miteinander aus.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • Studium. Sie haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) als Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in, Kindheitspädagog*in jeweils mit staatlicher Anerkennung, abgeschlossen.
  • Beamt*innen verfügen zusätzliche über die Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Gesundheits- und Soziale Dienste
  • oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II.
weitere Voraussetzungen:
  • Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 3 Jahre, vorzugsweise 5 Jahre, einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung in der Jugendhilfe, vorzugsweise in zwei Bereichen, liegen hinter Ihnen.
  • Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert. Kenntnisse im Kindertagesförderungsgesetz SH (KiTaG) sind erforderlich.

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet - Haltung und Persönlichkeit 

Sie haben eine gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift. Sie haben Verständnis für die Belange und die Lebenssituationen von Rat- und Hilfesuchenden bzw. für andere Lebensweisen und Kulturen. Ihre Kritikfähigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass Sie Kritik sachlich äußern, hinnehmen und konstruktiv damit umgehen können.

Wir Bieten:

Ihre Vorteile

  • die Möglichkeit, Familie, Freizeit und Arbeitsalltag zu einem sinnhaften Ganzen zu vereinen
  • den individuellen Aufstieg in den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung
  • flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen wechselnder Prozesse und Aufgabenfelder
  • die Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit und von Teilzeitregelungen
  • passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
Besonderheiten:

Gut zu wissen - Besonderheiten Ihrer Stelle 

Die Zugangsvoraussetzung richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 (gD) der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Sie erhalten (zusätzlich zum tariflichen Tabellenentgelt) eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro (bei Vollzeittätigkeit).

Die Stelle ist unter Voraussetzung der Teilung des Arbeitsplatzes teilbar.

Es sind häufig Ortstermine wahrzunehmen deren Zugänge nicht immer barrierefrei sind.

Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes verwirklichen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von Bewerbungen auf dem Postweg bitten wir abzusehen. Postalisch eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform vernichtet. Unsere Ausschreibungsgrundsätze finden Sie auch hier: kiel.de/unsere-grundsätze.

Gewünschte Bewerbungsform:

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 28. April 2024 die Referenznummer 10189 an.

Werden Sie Teil des Teams.

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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Nähere Informationen:

Interessiert? – Wir auch. 

Gern möchten wir Sie kennenlernen! 

Ihr Kontakt bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle ist: Dunja Dahmke, Tel. 0431 901-5333.

Zuständig im Team Personalgewinnung ist: Dennis Straßburg, Tel. 0431 901-5284. 

www.kiel.de