Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- Ausbildung. abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung
oder die Laufbahnprüfung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, Fachrichtung Polizei oder Justiz oder die Laufbahnprüfung des mittleren nichttechnischen Dienstes, Fachrichtung Zoll. - oder Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe eins, Fachrichtung Allgemeine Dienste
- oder abgeschlossene Ausbildung zum*zur Verwaltungsfachangestellte*n
- oder abgeschlossenen Angestelltenlehrgang I
- Ausbildung. abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung
- Führerschein:
- Sie besitzen den Führerschein Klasse B
- weitere Voraussetzungen:
- Fachlichkeit. Kenntnisse in der Fachsoftware WinOwig, als auch gute Kenntnisse über das Kieler Stadtgebiet bzw. die Bereitschaft, sich beides kurzfristig anzueignen. Außerdem beherrschen Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift
- das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen. Eine hohe Konfliktfähigkeit rundet Ihr Profil ab.
- Wir Bieten:
- Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
- Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote
- Entspannt unterwegs. Carsharing oder Nutzung der Kieler Sprottenflotte für Dienstwege
- Sicherheit. Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisen
- Sinnstiftende Aufgabe. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen
- Besonderheiten:
Gut zu wissen
Verfügen Sie über eine abgeschlossene Ausbildung zum*zur Verwaltungsfachangestellten, den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang I oder die Laufbahnprüfung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, ist die erfolgreiche Teilnahme an der ca. fünfmonatigen KOD-Qualifizierung inklusive des Besuchs des „Grundqualifizierungslehrgangs für Vollzugskräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes in Schleswig-Holstein“ erforderlich. Die Eingruppierung erfolgt während der KOD-Qualifizierungszeit zunächst in die EG 6 TVöD. Nach Beendigung der Qualifizierung und Bestellung zum*zur Vollzugsbeamt*in und der vollinhaltlichen Übertragung der Aufgaben erfolgt eine Eingruppierung in die EG 9a TVöD.
Bringen Sie eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung oder die Laufbahnprüfung in einem verwaltungsfremden Bereich mit, ist die erfolgreiche Teilnahme an der ca. fünfmonatigen KOD-Qualifizierung inklusive des Besuchs des „Grundqualifizierungslehrgangs für Vollzugskräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes in Schleswig-Holstein“ sowie der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs I erforderlich. Die Eingruppierung erfolgt während der KOD-Qualifizierungszeit zunächst in die EG 6 TVöD. Nach Beendigung der Qualifizierung und Bestellung zum*zur Vollzugsbeamt*in und der vollinhaltlichen Übertragung der Aufgaben wird eine Zulage von der EG 6 TVöD zur EG 9a TVöD gezahlt (gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EntgO (VKA)), nach erfolgreichem Abschluss des Angestelltenlehrgangs I erfolgt eine Eingruppierung in die EG 9a TVöD.
Eine Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis.
Die Stellen sind teilbar unter Voraussetzung der Abdeckung von ganzen Schichten innerhalb des Schichtbetriebs. Während der Qualifizierungsphase ist keine Teilzeit möglich.
Da nach der Einarbeitung umfassende und tiefergehende Kenntnisse einschlägiger Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen, sonstiger Regelungen und Anweisungen erwartet werden, wird neben der erfolgreichen Teilnahme am Grundqualifizierungslehrgangs die Bereitschaft vorausgesetzt, mindestens viermal jährlich an Schulungen zu rechtlichen, kommunikativen und deeskalierenden Themen teilzunehmen. Hierzu zählt auch die regelmäßige Teilnahme an einem Einsatztraining und einer Brandschutz- und Ersthelfer*innenausbildung.
Im Rahmen der Tätigkeit müssen Orte aufgesucht werden, deren Zugänge nicht immer barrierefrei zugänglich sind. Als Fortbewegungsmittel stehen neben Kraftfahrzeugen ebenfalls Dienstfahrräder (E-Bikes) zur Verfügung. Da es auch zu körperlichen Auseinandersetzungen durch die Anwendung des unmittelbaren Zwangs in Form von einfacher körperlicher Gewalt kommen kann, ist es notwendig, dass die zu erlernenden Abwehrtechniken eingesetzt werden können. Bei Erste-Hilfe-Maßnahmen sollte einer Person aufgeholfen werden können oder diese aus einem Gefahrenbereich gebracht werden können. Die Ausstattung mit einer Schlag- und Stichschutzweste (ca. 5 kg), die auch im Sommer bei hohen Temperaturen getragen werden muss, erfordert ebenfalls eine gewisse körperliche Belastbarkeit.
Ein Heben von schweren Lasten, eine uneingeschränkte körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit sowie Schwindelfreiheit sind daher erforderlich.
Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Frauen im Beruf ein und freuen uns besonders über ihre Bewerbungen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen – wir treffen angemessene Vorkehrungen, um die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt sicherzustellen. Auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen. Daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen verschiedenster Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 02. November 2025 die Referenznummer 11367 an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.
Werden Sie Teil des Teams.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
- Nähere Informationen:
Interessiert? – Wir auch.
Gern möchten wir Sie kennenlernen!
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Info-Veranstaltung am 26. Oktober 2025 um 11:00 Uhr in der Stadtwache des KOD, Hopfenstraße 30 über die Aufgaben, die Qualifizierungsmaßnahme sowie die Räumlichkeiten und Ausstattung zu informieren.
Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Rajko Wengel, Tel. 0431 901-4212 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Nino Schumann, Tel. 0431 901-2231 weiter.