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Heilpädagog*in

Art:
Voll- und Teilzeit
Bewerbungsfrist:
21.04.2024
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Befristung:
befristet bis zum 31.12.2025
Entgeltgruppe:

EG S 9 TVöD zzgl. SuE-Zulage oder S 11b TVöD zzgl. SuE-Zulage / A 10 SHBesG

Stellenbeschreibung:

Kiel sucht frische Köpfe.

Kieler Jugendamt sucht Unterstützung

Starten Sie bei uns als

Heilpädagog*in

(vergütet nach EG S 9 TVöD zzgl. SuE-Zulage oder S 11b TVöD zzgl. SuE-Zulage / A 10 SHBesG)

und werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Kompetenzteam Inklusion Teil der Kieler Stadtverwaltung befristet bis zum 31.12.2025 in Voll-/Teilzeit. Eine Entfristung wird angestrebt.

Was zu tun ist - Ihre neue Aufgabe 

Mit dem Kindertagesförderungsgesetz sind wichtige Eckpunkte zur inklusiven frühkindlichen Bildung und Betreuung formuliert worden. Das Ziel ist die Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe für alle Kinder von Anfang an und in jeder Kindertagesbetreuung. Einrichtungen sollen sich flexibel auf die Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder einstellen, darauf sollen sie vorbereitet und darin unterstützt und gestärkt werden. Das Kompetenzteam Inklusion übernimmt mit seinem multiprofessionellen Team die Aufgabe, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen so zu unterstützen, dass diese sich prozesshaft inklusiver ausrichten. Hierfür erhalten diese bedarfsorientierte Hilfestellung durch Beratung und Unterstützung vor Ort.

Je nach Ihrer persönlichen Qualifikation kommen folgende Aufgaben auf Sie zu:

Ihre neue Aufgabe als Heilpädagog*in (Hochschule)

Sie beraten und begleiten fachlich und methodisch die Einrichtungsleiter*innen und pädagogischen Fachkräfte auf der Grundlage der Richtlinien für das Kompetenzteam Inklusion:

Sie planen interne Fortbildungen zu inklusiven Konzepten in Kindertageseinrichtungen/-pflege (KTP) und führen diese durch.

Sie begleiten die Gesamt- und Hilfeplangespräche mit Blick auf die inklusive Ausrichtung des Systems „Kindertageseinrichtung/KTP“.

Sie unterstützen die Leitungskraft bei der eigenen konzeptionellen Weiterentwicklung im Handlungsfeld Inklusion und reflektieren die laufenden Prozesse.

Sie kooperieren mit Frühförderstellen, Autismusberatungen, Leistungserbringer*innen der EGH, Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe.

Sie führen eine beratende Tätigkeit für pädagogische Fachkräfte zur alltagsintegrierten Förderung von Kindern in Themenfeldern Sprache, Motorik und Wahrnehmung aus.

Sie arbeiten bedarfsorientiert direkt mit Kindern in den Kindertageseinrichtungen/in der Kindertagespflege zum Beispiel für den Übergangszeitraum bis zum Beginn einer Leistung der Eingliederungshilfe und zur Befähigung des pädagogischen Personals beim Erlernen von Unterstützungsleistungen.

oder

Ihre Aufgaben als Heilpädagog*in (Fachschule):

Sie unterstützen die Fachkräfte bei der Erziehung, Förderung und Pflege von seelisch, geistig und körperlich behinderten Kindern in der Kindestageseinrichtung und Kindertagespflege und nehmen an Eltern-, Hilfe- und Gesamtplangesprächen teil soweit für die Förderung des Kindes angezeigt. Insbesondere gehören zu Ihren Tätigkeiten:

  • Sie übernehmen die Anleitung für pflegerische Aufgaben. Zu den Aufgaben gehören Körperpflege, Wäschepflege, Reinigungsarbeiten, Pflege und Instandhaltung der Spielmittel und Pflegeutensilien, Unterstützung beim Essen durch zum Beispiel Sonden.
  • Sie übernehmen die Anleitung für medizinische Aufgaben. Hierzu gehört die Verabreichung von Medikamenten und Sondieren.
  • Sie machen Vorschläge zur Förderung einzelner Kinder beziehungsweise kleiner Gruppen. Sie beaufsichtigen die Kinder regen diese zum freien Spielen beziehungsweise zur angemessener Beschäftigung und leiten diese auch an.
  • Sie sind Schnittstelle zwischen pflegebedingtem Mehrbedarf und Behandlungspflege und arbeiten bedarfsorientiert direkt mit Kindern in den Kindertageseinrichtungen/in der Kindertagespflege zum Beispiel für den Übergangszeitraum bis zum Beginn einer Leistung der Eingliederungshilfe und zur Befähigung des pädagogischen Personals beim Erlernen von Unterstützungsleistungen.
  • Sie führen bei Bedarf pflegerische Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen durch.

oder

Ihre Aufgaben als Motopäd*in oder Ergotherapeut*in:

  • Sie leiten spezifische Bewegungsangebote an.
  • Sie leiten den Umgang mit Hilfsmitteln, wie z.B. Rollstuhl, an.

oder

Ihre Aufgaben als Logopäd*in:

  • Sie leiten den Umgang mit Kommunikationshilfen an.

Wo Sie wirken - Ihr Arbeitsumfeld

Da sich das Kompetenzzentrum im Aufbau befindet, sind Sie Pionier*in für die kommenden besonderen Aufgabenstellungen. Die Aufgabe des multiprofessionellen Kompetenzteams Inklusion hat im Wesentlichen zum Ziel, dass sich alle Kitas und Kindertagespflegepersonen auf die Bedarfe von Kindern mit unterschiedlichen Unterstützungsanforderungen ausrichten können. Hierzu sollen die Fachkräfte in Kitas und die Kindertagespflegepersonen nach und nach gestärkt, beraten und konkret vor Ort unterstützt werden. Dies ist ein Entwicklungsprozess, den das Kompetenzteam erstmalig erarbeiten und praktisch umsetzen wird. Diesen Prozess wird das Kompetenzteam kooperativ gestalten und die Synergien und Potentiale der vielfältigen Professionen und Schwerpunkte optimal in Einklang bringen. Im Jugendamt wird eine hohe Kollegialität gelebt und es zeichnet sich durch einen konstruktiven Diskurs sowie einen wertschätzenden Umgang miteinander aus. Beteiligung hat im Jugendamt einen hohen Stellenwert.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • Studium. Sie haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in folgendem Studienfach erfolgreich abgeschlossen:
    • Heilpädagogik (vorzugsweise mit staatlicher Anerkennung)
    • Die Eingruppierung erfolgt in diesem Fall nach der Entgeltgruppe S 11b TVöD zzgl. SuE-Zulage
  • Ausbildung. Sie bringen alternativ eine abgeschlossene Fachschulausbildung in folgendem Beruf mit:
    • Heilpädagog*in mit staatlicher Anerkennung
    • Die Eingruppierung erfolgt in diesem Fall nach der Entgeltgruppe S 9 TVöD zzgl. SuE-Zulage.
  • Alternativ verfügen Sie über eine Ausbildung als
    • Motopäd*in oder
    • Logopäd*in oder Ergotherapeut*in.
    • Hier findet die Eingruppierung gem. Vorbemerkung Nr. 2 Entg.O (VKA) nach TVöD EG S 8b statt.
weitere Voraussetzungen:

Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert. Als Heilpädagog*in mit einem Hochschulabschluss sind Kenntnisse von inklusiven Konzepten auf der Grundlage der schleswig-holsteinischen Bildungsleitlinien in Kindertageseinrichtungen erforderlich.

Gesundheitsnachweise. 

Sie sind nach 1970 geboren? Bitte legen Sie Ihren Impfnachweis nach dem Masernschutzgesetz bei.

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet - Haltung und Persönlichkeit 

Sie bringen die Fähigkeit mit, den Belangen der einzelnen Bürger*innen verständnisvoll entgegenzukommen und fachkundig damit umzugehen, ohne dabei den Blick für das Allgemeinwohl zu verlieren. Teamfähigkeit und Verständnis für die Belange und die Lebenssituationen von Rat- und Hilfesuchenden beziehungsweise für andere Lebensweisen und Kulturen bringen Sie ebenfalls mit.

Wir Bieten:

Ihre Vorteile

  • die Möglichkeit, Familie, Freizeit und Arbeitsalltag zu einem sinnhaften Ganzen zu vereinen
  • den individuellen Aufstieg in den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung
  • flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen wechselnder Prozesse und Aufgabenfelder
  • die Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit und von Teilzeitregelungen
  • passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
Besonderheiten:

Gut zu wissen - Besonderheiten Ihrer Stelle 

Die Zugangsvoraussetzung richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe S 11b TVöD möglich.

Sie erhalten (zusätzlich zum tariflichen Tabellenentgelt) eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro (EG S 8b bzw. S 9 TVöD) bzw. 180,00 Euro (EG S 11b) bei Vollzeittätigkeit.

Die Stelle ist teilbar.

Die Beratungen sind in allen Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen durchzuführen. Gelegentlich sind Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten wahrzunehmen.

Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes verwirklichen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von Bewerbungen auf dem Postweg bitten wir abzusehen. Postalisch eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform vernichtet. Unsere Ausschreibungsgrundsätze finden Sie auch hier: kiel.de/unsere-grundsätze.

Gewünschte Bewerbungsform:

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 21.04.2024 die Referenznummer 10774(3) an.

Werden Sie Teil des Teams.

HIER online bewerben

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Nähere Informationen:

Interessiert? – Wir auch. 

Gern möchten wir Sie kennenlernen!

Ihr Kontakt bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur neuen Stelle: Daniela Kindermann, Tel. 0431 901-5356.

Zuständig im Team Personalgewinnung ist: Dennis Straßburg, Tel. 0431 901-5284. 

www.kiel.de