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Fachlehrer*innen Rettungssanitätsschule

Art:
Vollzeit
Bewerbungsfrist:
17.12.2023
Beginn:
sofort
Entgeltgruppe:

11 TVöD bzw. A 11 SHBesG

Stellenbeschreibung:

Im Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz, Abt. Akademie der Feuerwehr, sind zu sofort mehrere Planstellen als

Fachlehrer*innen Rettungssanitätsschule

zu besetzen.

Die Planstellen sind nach der Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. A 11 SHBesG ausgewiesen und nicht teilbar. 

Aufgabenbeschreibung 

  • Fachlehrer*innen sind Teil der Schul- und Jahrgangskonferenzen und wirken in den Gremien der Akademie mit. Zu Ihren Aufgaben gehört neben der Unterrichtsverpflichtung die Leitung oder die Mitwirkung in Arbeitsgruppen.
  • Als Fachlehrer*in im Schuldienst der Notfallsanitäterschule üben Sie folgende Tätigkeiten aus:
  • Sie bereiten komplexe medizinische Themen auf und setzen diese in methodisch-didaktische Unterrichtskonzepte um.
  • Sie entwickeln Unterrichtskonzepte und Lernmethoden unter medizinpädagogischen Gesichtspunkten weiter.
  • Sie entwickeln Lernsituationen an Hand des Curriculums für Rettungssanitäter*innen.
  • Sie konzeptionieren den Unterricht in der Notfallsanitäter*innen und Rettungssanitäter*innen Ausbildung mit theoretischem Bezug und führen diesen auch durch.
  • Sie konzeptionieren Lehrgänge und Fortbildungen von Praxisanleitungen und führen diese auch durch.
  • Sie konzeptionieren Lehrgänge und Seminare in der rettungsdienstlichen Fort- und Weiterbildung (mit theoretischem Bezug) und führen diese auch durch.

Der Einsatzdienstanteil erfolgt nach Qualifikation und dienstplanerischen Erfordernissen als Fahrzeugführer*in und Truppführer*in Rettungsdienst, bspw. als Notfallsanitäter auf dem Rettungswagen, Intensivtransportwagens oder Notarzt-/Verlegeeinsatzfahrzeug.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • Eine abgeschlossene Hochschulbildung mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern im Studienfach:
    • Notfallpädagogik, Medizinpädagogik 
    • mit pädagogischem Schwerpunkt sowie die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 NotSanG 

oder

  • Eine inhaltlich den o.g. Abschlüssen vergleichbare Hochschulbildung mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern 
    • und eine pädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 400 Stunden
    • sowie vorzugsweise die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 NotSanG

Bei Beamt*nnen:

  • die Laufbahnbefähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Feuerwehr und die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 NotSanG 

Bei Angestellten:

  • die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 NotSanG,

oder 

  • der erfolgreiche Abschluss einer dreijährigen Ausbildung in einem anderen Gesundheitsberuf (z.B. Krankenpflegekräfte, Medizinische Fachangestellte) sowie eine Rettungssanitäter-Ausbildung mit Berufserfahrung.
  • eine für die Vermittlung von Kenntnissen in der Ausbildung relevante begonnene Hochschulbildung (mind. im 4. Semester befindlich).

Berücksichtigt werden auch Bewerber*innen:

  • die über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 NotSanG verfügen, 

oder

  • den erfolgreichen Abschluss einer dreijährigen Ausbildung in einem anderen Gesundheitsberuf (z.B. Krankenpflegekräfte, Medizinische Fachangestellte) sowie eine Rettungssanitäter-Ausbildung mit Berufserfahrung verfügen
  • bei Beamt*innen zusätzlich
    die Voraussetzungen nach § 27a ALVO erfüllen, 

und zudem

  • die Bereitschaft mitbringen, ein Studium der Fachrichtung Notfallpädagogik, Medizinpädagogik oder Pädagogik im Rettungsdienst abzuschließen. 
  • Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Praxisanleiter*in gemäß dem NotSanG ist erforderlich.
Führerschein:
Die Fahrerlaubnis Klasse C1.
weitere Voraussetzungen:

Wir erwarten darüber hinaus von allen Bewerber*innen Kenntnisse in den folgenden Bereichen: 

  • Innerhalb der letzten 2 Jahre ist eine mind. einjährige Tätigkeit als Notfallsanitäter*in, Rettungsassistent*in, Rettungssanitäter*in auf Rettungswagen und / oder Notarzteinsatzfahrzeug erforderlich 

oder 

  • eine 2-jährige Tätigkeit beispielsweise ehrenamtlich bei einer Schnelleinsatzgruppe bzw. Sondereinsatzgruppe (SEG) oder im Sanitätsdienst der Bundeswehr.
  • Bei Beamt*innen ist zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung im Brandschutz ist erforderlich.
  • Ein umfangreiches rettungsdienstliches Wissen sowie Kenntnisse einschlägiger Rechtsvorschriften (z. B. Brandschutzgesetz, Rettungsdienstgesetz, Notfallsanitätergesetz inkl. Prüfungsverordnung, Mitbestimmungsgesetz, Landesverwaltungsgesetz, AAO, u.a.), EDV-Grundkenntnisse (Word, Excel, PowerPoint sowie spezielle Programme), Software zur Online Schulung oder E-Learning-Plattformen sind erforderlich bzw. müssen kurzfristig angeeignet werden.
  • Falls noch nicht vorhanden, muss die Bereitschaft vorhanden sein, folgende Lehrgänge für die erforderliche Zusatzqualifikation zu besuchen: evtl. Breitenausbilder EH, evtl. Desinfektor*in, ERC-Kurse.
  • Eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit.
  • Soziale Kompetenz und Methodenkompetenz.
  • Die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen.
  • Eine erhöhte Belastbarkeit.
  • Eine hohe Konzentrationsfähigkeit, auch über längere Zeit.

Gelegentlich finden Lehrveranstaltungen am Abend oder am Wochenende statt. Ebenso fin-den gelegentliche Lehrveranstaltungen an anderen Orten wie z.B. im Jugendfeuerwehrzen-trum Rendsburg statt. Die Arbeit erfolgt oft in Eigenverantwortung, teilweise auch im Rahmen einer Gruppe. Zusätzlich wird regelmäßig die Funktion des*der Lehrgangsleiter*in übernommen.

Es muss die Bereitschaft bestehen, auch an mehrtägigen auswärtigen Fortbildungslehrgängen teilzunehmen. 

Wir Bieten:

Gerne bieten wir auch die Möglichkeit einer Hospitation an.

Besonderheiten:

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig vorliegen. 

Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes verwirklichen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Gewünschte Bewerbungsform:

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich gern gleich hier online sowie unter Angabe der Referenznummer 10830 bis zum 17. Dezember 2023 mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen. 

HIER online bewerben

Von Bewerbungen auf dem Postweg bitten wir abzusehen. Bewerbungsunterlagen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt. Ihre Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Nähere Informationen:

Kontakt bei fachlichen Fragen: Jan Schulz, Tel. 0431 5905-367 und Marita Birk, Tel. 0431 5905-361.

Kontakt bei Fragen zum Ausschreibungsverfahren: Dennis Straßburg, Tel. 0431 901-5284.

www.kiel.de