Berufsfeuerwehrfrau*mann

Art:
Ausbildung
Bewerbungsfrist:
30.09.2025
Beginn:
01.08.2026
Befristung:
3 Jahre
Entgeltgruppe:

Ausbildungsvergütung 

1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro

2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro

3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro

Stellenbeschreibung:

Die Landeshauptstadt Kiel sucht zum 1. August 2026 Nachwuchskräfte im feuerwehrtechnischen Dienst für die Ausbildung zum*zur

Berufsfeuerwehrmann*frau.

Ein Gebäude steht in Flammen? Hochwasser und Überschwemmungen bringen Menschen in Gefahr? Bei Chemieunfällen treten Gifte aus? Für solche Notfälle gibt es die Feuerwehr. Auch das große Feuerwerk am Ende der Kieler Woche findet unter ihrer Aufsicht statt.

Aufgabe der Feuerwehr ist, bei jedem Wetter und zu jeder Tages- und Nachtzeit Gefahrenquellen zu beseitigen, sowie über Gefahren und deren Vermeidung aufzuklären. Menschen und Tiere müssen gerettet, geborgen und geschützt werden und Sachgüter müssen gesichert werden. Ist über die Nummer 112 ein Notruf eingegangen, besetzen die Feuerwehreinsatzkräfte binnen kürzester Zeit die Einsatzfahrzeuge, legen ihre Schutzausrüstung an und fahren, meistens mit Blaulicht und Martinshorn, zur Schadensstelle.

Weitere Informationen zur Ausbildung und deren Inhalte findest du unter www.kiel.de/ausbildung.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • guter erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
Führerschein:
Du verpflichtest dich, den Führerschein Klasse B bis zum Beginn deszweiten Ausbildungsabschnittes (18 Monate nach Ausbildungsbeginn) privat zu erwerben.
weitere Voraussetzungen:
  • mindestens erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
  • Mindestalter: 16,5 Jahre zum Ausbildungsbeginn
  • Deutsches Schwimmabzeichen in Silber, nicht älter als 2 Jahre (kann im Laufe des Auswahlverfahrens nachgereicht werden)
  • Sehhilfenstärke von +/- 3 Dioptrien darf nicht überschritten werden
  • uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit (gesundheitliche und körperliche Eignung)
  • technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität
  • Du verpflichtest dich, den Führerschein Klasse B bis zu Beginn des zweiten Ausbildungsabschnittes (18 Monate nach Ausbildungsbeginn) privat zu erwerben.
  • Du musst einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen, außer du kannst aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden (medizinische Kontraindikation). 
Gewünschte Bewerbungsform:

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen werden bis zum 30.09.2025 an die 

Landeshauptstadt Kiel

Personal- und Organisationsamt

Postfach 1152

24099 Kiel 

oder über unser Bewerbungs-Portal auf www.kiel.de/ausbildung erbeten.

Bei postalischen Bewerbungen gib bitte deine E-Mail-Adresse an. Eine Bewerbung per E-Mail ist nicht mehr möglich.

Nähere Informationen:

Bei Fragen kannst du dich jederzeit an Jasmin Wolter wenden: 0431-9012241 oder jasmin.wolter@kiel.de

www.kiel.de/ausbildung

www.berufenet.de