Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) jeweils mit staatlicher Anerkennung in:
- Soziale Arbeit
- Erziehung und Bildung im Kindesalter
- Sozialpädagogik
- oder Abschluss eines entsprechend vergleichbaren Studiengangs aus einem anderen Bundesland (gem. § 3 PQVO i. V. m § 28 Abs. 4 KitaG). Folgende Personen sind zugelassen:
- Diplompädagog*in, Diplomerziehungswissenschaftler*in sowie Absolvent*in entsprechender Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in Pädagogik oder in der Erziehungswissenschaft,
- Diplompsycholog*in sowie Absolvent*in entsprechender Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in Psychologie mit relevanten Studieninhalten insbesondere im Bereich kindliche Entwicklung, sprachliche Bildung oder Grundlagen zur Erziehung,
- Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt beziehungsweise mit zweitem Staatsexamen für Grundschulen oder Sonderpädagogik,
- Absolvent*in eines mit dem Master of Education (M. Ed.) abgeschlossenen Studiums für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik sowie Bildungswissenschaftler*in und Personen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, die im Zweitfach Pädagogik studiert haben,
- Personen mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppenleitung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung und
- Personen, deren Qualifikationen nach § 7 PQVO als vergleichbar anerkannt worden sind.
- Berücksichtigt werden auch Bewerber*innen mit anderen vergleichbaren Vor- und Ausbildungen (Einstellungen erfolgen vorbehaltlich der Anerkennung durch die Heimaufsichtsbehörde gem. § 1 Nr. 5 i. V. m § 7 PQVO i. V. m § 28 Abs. 9 KitaG [nach Berücksichtigung des jeweiligen Werdeganges und der Prüfung, ob die Qualifikation inhaltlich und dem Umfang nach vergleichbar ist.]
- Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) jeweils mit staatlicher Anerkennung in:
- weitere Voraussetzungen:
- Erfahrung.Neben den oben geforderten Abschlüssen ist zusätzlich mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich.
- Alternativ sind Sie staatlich anerkannte*r Erzieher*in und verfügen über eine abgeschlossene Fortbildung für Führungskräfte (z. B. Sozialwirt*in) und eine berufsbezogene Zusatzqualifikation jeweils in einem zeitlichen Umfang von mindestens 2 Semestern. Zudem haben Sie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Krippen-, Elementar- oder Hortarbeit.
- Fachlichkeit. Verwaltungskenntnisse bzw. Sie sind bereit, sich diese kurzfristig anzueignen.
- Gesundheitsnachweise. Impfnachweis nach dem Masernschutzgesetz für alle, die nach 1970 geboren sind (bitte Nachweis beilegen)
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie sind engagiert, kreativ und sehen die Gestaltung pädagogischer Konzeptionen sowie der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Arbeit als wesentlich für die frühkindliche Bildung an. Sie sind teamfähig und in der Lage, Konflikten konstruktiv zu begegnen. In der Arbeit mit den pädagogischen Fachkräften und den Eltern zeigen Sie ein hohes Maß an Kommunikations- und Beratungskompetenz.
Darüber hinaus besitzen Sie die Fähigkeit, Ihre Mitarbeiter*innen zu motivieren.
Die Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt setzen Sie selbstverständlich und verbindlich um. Dabei bilden Sie sich verantwortlich und kontinuierlich in diesem Themenfeld fort.
- Wir Bieten:
Betriebliche Gesundheitsförderung Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote
Erholung 30 Urlaubstage und zusätzlich am 24. und 31. Dezember frei
Vorsorge Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
Sicherheit Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisen
Vielfalt Safer-Space für eine vielfältige, inklusive Belegschaft
Sinnstiftende Aufgabe Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen
- Besonderheiten:
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Die Stelle ist nicht weiter teilbar. Die Betreuungszeiten sind von 7h – 17h, wobei die Kernbetreuungszeit von 8h – 16h stattfindet. Es muss die Bereitschaft für Dienst zu ungünstigen Zeiten, gelegentlich in den Abendstunden, vorhanden sein.
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD und ist der aktuellen Entgelttabelle für den Bereich Verwaltung, IT und Ingenieurwesen zu entnehmen.
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD und ist der aktuellen Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsbereich zu entnehmen.
Gern möchten wir Sie kennenlernen!
Wir setzen uns im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes aktiv dafür ein, Frauen im Beruf zu fördern und freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Und auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen – daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen mit den verschiedensten Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze.- Gewünschte Bewerbungsform:
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 02.08.2026 die Referenznummer 03532 an und fügen ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.
Werden Sie Teil des Teams.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
- Nähere Informationen:
Ihr Kontakt bei fachlichen Fragen: Sebastian Thoring 0431 901-3130
Ihr Kontakt bei Fragen zum Auswahlverfahren und Bewerbungsprozess:
Ruben Schweitzer
RecruitingTel: 0431 901-2237