Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
eine der folgenden Qualifikationen:
- Bachelor of Arts Soziale Arbeit bzw. Dipl.-Sozialpädagog*in oder Heilpädagog*in mit abgeschlossener Hochschulbildung jeweils mit staatlicher Anerkennung (Bewerbende ohne staatliche Anerkennung kommen nur mit einschlägiger Berufserfahrung in Betracht)
- Fachhochschul-/Bachelor-/Masterstudium mit sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder psychologischer Ausrichtung mit gleichwertigen Fähigkeiten und mit entsprechenden Erfahrungen von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung (Studiengänge Pädagogik, Erziehungswissenschaften, bzw. Kindheitspädagogik, Bildung und Erziehung im Kindesalter, Frühpädagogik, Sonderpädagogik, pädagogische Psychologie)
- Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allg. Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst)
- Angestelltenlehrgang II
- Fachhochschul-/Bachelorabschluss einschließlich Erstes juristisches Staatsexamen mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung im Bereich der Amtsvormundschaft oder Berufsbetreuung im Minderjährigenrecht oder alternativ mit einer zusätzlichen mindestens zweijährigen Ausbildung im pädagogisch/erzieherischen Bereich (z.B. Sozialpädagogische*r Assistent*in, Erzieher*in)
- Rechts- und Notarfach-, Sparkassenfach-, Bankfach-, Sparkassenbetriebs-, Bankbetriebs-, Steuerfach- oder Sozialfachwirt*in, Fachwirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen oder staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung im Bereich der Amtsvormundschaft oder Berufsbetreuung im Minderjährigenrecht oder alternativ mit einer zusätzlichen mindestens zweijährigen Ausbildung im pädagogisch/erzieherischen Bereich (z.B. Sozialpädagogische*r Assistent*in, Erzieher*in)
- Führerschein:
- Fahrerlaubnis der Klasse B/Klasse 3 (alt)
- weitere Voraussetzungen:
- Bereitschaft zum Einsatz des eigenen Pkw zur Durchführung von Außendienstterminen gegen eine Fahrtkostenerstattung nach dem Bundesreisekostengesetz
- Erfüllung des Fachkräftegebotes gem. § 72 SGB VIII
- Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Vormundschaftswesen und systemische Familienberatung
- Bereitschaft, Dienst auch außerhalb der üblichen Zeiten zu leisten
- Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung
- Verantwortungsbereitschaft und Bewusstsein
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis abgefordert wird.
- Wir Bieten:
- einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit wichtigen Aufgaben für die Menschen und die Region bei einem guten Arbeitsklima
- flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den meisten Tätigkeitsbereichen sowie 30 Urlaubstage/Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- moderne Arbeitsformen mit Mobilem Arbeiten und Desksharing (u. a. durch die Bereitstellung eines mobilen Endgerätes)
- eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie eine jährliche Sonderzahlung
- eine Verdopplung des Arbeitgeberzuschusses im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (nicht für verbeamtete Personen)
- Bike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung sowie ein Mobilitätszuschuss in Höhe von 30,00 Euro (wahlweise für das Bike-Leasing oder das Deutschland-Jobticket)
- gesundes Arbeiten durch die Angebote unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements (z. B. Massageangebote, EGYM Wellpass u. v. m.) sowie verschiedene Mitarbeitenden-Events
- kostenfreie und anonyme Beratung bei beruflichen und privaten Herausforderungen durch unser externes Mitarbeitenden-Unterstützungsprogramm („Dein Hilfsanker“) als professionelle Soforthilfe zur Stärkung der mentalen Gesundheit
- kostenfreie Beratung bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen
- einen Dual Career Service zur Unterstützung bei der Stellensuche für den*die mitziehenden Partner*in sowie Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Domizil bei einem etwaigen Umzug für diese Stelle
Arbeitszeit: Teilzeit (30,00 Stunden/Woche); diese Stelle ist nicht teilbar, da es sich um eine Teilzeitstelle handelt. Dabei sind wir bemüht, die dienstlichen und persönlichen Belange in Einklang zu bringen.
Vergütung: Entgeltgruppe 10 bzw. S 15 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 11 SHBesO
Dabei richtet sich die Eingruppierung neben der Tätigkeit nach der Qualifikation, die Besoldung nach den beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
- Besonderheiten:
Der Kreis Schleswig-Flensburg fördert als öffentlicher Arbeitgeber aktiv die Vielfalt der Belegschaft. Wir fühlen uns den Zielen des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein verpflichtet und fordern deshalb insbesondere Frauen auf, sich zu bewerben. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen in deutscher Sprache, die Sie uns bitte bis zum 16. August 2026 ausschließlich über unser Onlineformular zukommen lassen. Anhänge können Sie dort ebenfalls beifügen.
In Ihrem Bewerbungsschreiben nehmen Sie bitte konkret Bezug auf das Anforderungsprofil, das Sie hier finden.
Die Vorstellungsgespräche sind für den 8. September 2026 geplant.
Kreis Schleswig-Flensburg
Der Landrat
Personal- und Organisationsmanagement
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig- Nähere Informationen:
Für fachliche Fragen steht Ihnen die Fachdienstleitung Frau Hansen telefonisch unter 04621/48122-847 oder per E-Mail unter heike.hansen@schleswig-flensburg.de gerne zur Verfügung.