Ihre Voraussetzungen:
- weitere Voraussetzungen:
- Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt
- Besitz der für dieses Amt erforderlichen Eignung, Befähigung und Sachkunde
- qualifizierte, tatkräftige, aufgeschlossene, verantwortungsbewusste und einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit
- Fähigkeit, gemeinsam mit den Gremien der Selbstverwaltung die Entwicklung des Kreises Plön zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen
- Wir Bieten:
- Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit für sechs Jahre
- Besoldung nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein (zzt. B 6)
- Zudem wird aktuell eine Aufwandsentschädigung nach dem Höchstsatz der Verordnung gezahlt
Die Landrätin bzw. der Landrat wird von den Mitgliedern des Kreistages des Kreises Plön für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Wahl soll in der Kreistagssitzung am 08.12.2022 erfolgen.
- Besonderheiten:
Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 18.10.2022.
Die Bewerber/-innen werden gebeten, ausdrücklich zu erklären, dass sie mit einer Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen durch die Mitglieder und Fraktionen des Kreistages des Kreises Plön einverstanden sind.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Bewerbungen mit Lebenslauf sowie Nachweisen über den Bildungsweg und die bisherigen Tätigkeiten senden Sie bitte bis zum 18.10.2022 unter Angabe des Kennwortes „Wahl der Landrätin / des Landrats“ an die
Landrätin des Kreises Plön
Hamburger Str. 17/18
24306 Plön
oder per E-Mail im PDF-Format an bewerbung@kreis-ploen.de.
- Nähere Informationen:
Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin der Stabsstelle für Steuerungsunterstützung, Öffentlichkeitsarbeit und Gremienbüro, Nicole Heyck, Telefon 04522/743-475 gern zur Verfügung.