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Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d). Alternativ bieten wir eine Fortbildung zur/m Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d)

Art:
Voll- und Teilzeit
Bewerbungsfrist:
30.01.2023
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt 
Ort:

Kreis Herzogtum Lauenburg 

Entgeltgruppe:

9a TVöD

Stellenbeschreibung:

Der Kreis Herzogtum Lauenburg sucht für den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung am Dienstort in Mölln zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine*n Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d).

Alternativ bieten wir eine Fortbildung zur/m Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d) an.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (39 Stunden wöchentlich). Die Besetzung ist auch mit Teilzeitkräften möglich, sofern ein gemeinsames anforderungsgerechtes Arbeitszeitmodell gefunden wird.

Die Vergütung als Lebensmittelkontrolleur*in erfolgt nach Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) zuzüglich einer Arbeitsmarktzulage in Höhe von 8,5 % der Entgeltgruppe 9a, Stufe 2.

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • die Durchführung von Kontrollen zur amtlichen Überwachung von Lebensmitteln, 
    Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen,
  • die Entnahme von amtlichen Proben,
  • die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Schnellwarnungen,
  • die Durchführung von Ermittlungen und Anhörungen im Verwaltungsverfahren 
    einschließlich der Erstellung von Ordnungsverfügungen sowie 
    die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren,
  • die Bearbeitung von fachbehördlichen Stellungnahmen im Rahmen baurechtlicher 
    Antragsverfahren von Betrieben im Geltungsbereich des Lebensmittel-, Bedarfsgegen-stände-, Kosmetik- und Tabakrechts sowie
  • die Führung von Betriebsakten und die Dokumentation der Außendiensttätigkeiten.

Die Fortbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • mindestens 12 Monate im Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Herzogtum Lauenburg;
  • 6 Monate theoretischer Lehrgang an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf;
  • mindestens 2 Monate im Landeslabor Schleswig-Holstein und
  • mindestens 2 Wochen bei einer Gesundheitsüberwachungsbehörde eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt.

Während der Fortbildung wird eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD gewährt. Nach erfolgreicher Absolvierung der Fortbildung ist die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Lebensmittelkontrolleur*in vorgesehen.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zum Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d),

Zulassungsvoraussetzungen für die Absolvierung der Fortbildung sind:

  • der Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung (Handwerksmeister/in) oder als Techniker/in mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf;
  • der Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung oder Bachelor in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt (Lebensmitteltechnologie, (Veterinär-)Hygiene- oder Ökotrophologie).
Führerschein:
der Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse 3) unddie Bereitschaft, den Privat-Pkw gegen Kostenerstattung nach den Sätzen des 
Bundesreisekostengesetzes für dienstliche Zwecke zu nutzen.
weitere Voraussetzungen:

Erwartet werden:

  • Engagement, Verantwortungsbewusstsein und selbständiges Arbeiten,
  • Organisations- und Durchsetzungsvermögen sowie Kooperationsbereitschaft und 
    Teamfähigkeit,
  • Erfahrungen in der Überwachungstätigkeit und in der Verwaltungspraxis sowie
  • Grundkenntnisse in der Anwendung der EDV-Programme Windows Word, Outlook und Excel sowie der Fachsoftware BALVI-iP sowie
  • die Bereitschaft zum Arbeitseinsatz auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und bei einer angeordneten Rufbereitschaft.

Für den Fall, dass die Stellen nicht mit einer/m Lebensmittelkontrolleur*in besetzt werden können, sollen Bewerber*innen mit einer geeigneten Vorqualifikation zur/m Lebensmittelkontrolleur*in fortgebildet werden. Die Fortbildung dauert 24 Monate und erfolgt auf der Grundlage der §§ 2 und 3 der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung sowie der diesbezüglichen Fortbildungs- und Prüfungsordnung der Landes Schleswig-Holstein.

Besonderheiten:

Der Kreis Herzogtum Lauenburg bietet Frauen und Männern gleiche Berufschancen.

Da die Kreisverwaltung bestrebt ist, den Anteil schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter zu erhöhen, würden wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung besonders freuen.

Gewünschte Bewerbungsform:

Sollte diese Stelle Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen bitte bis zum 30. Januar 2023 an den

 

Kreis Herzogtum Lauenburg - Der Landrat -

Fachdienst Personal und Zentraler Service

Barlachstraße 2

23909 Ratzeburg

 

bewerbung@kreis-rz.de

Die Durchführung der Vorstellungsgespräche erfolgt voraussichtlich am 13. Februar 2023.

Nähere Informationen:

  Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Dr. Kaufhold unter der Telefonnummer 04542 8228322 und für personalrechtliche Fragen Frau Büsing unter der Telefonnummer 04541 888 205 gern zur Verfügung.

www.kreis-rz.de