Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- Sie sind staatlich anerkannte:r Erzieher:in oder sind eine pädagogische Fachkraft mit einer vergleichbaren Qualifikation (z. B. Kindheitspädagog:innen, Heilerzieher:innen) gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 KitaG und der Personalqualifikationsverordnung des Landes Schleswig-Holstein
- weitere Voraussetzungen:
- Sie verfügen möglichst über mehrjährige Berufserfahrung nach der staatlichen Anerkennung in einer Kindertageseinrichtung
- Idealerweise verfügen Sie über eine Zusatzqualifikation in den Bereichen sprachliche Bildungsarbeit, frühkindliche Bildung und Förderung von Kindern sowie Erwachsenenbildung
- Sie haben Interesse an umfassender konzeptioneller und inhaltlicher Arbeit nach den Vorgaben des Bundesprogramms zur nachhaltigen Stärkung der sprachlichen Bildungsarbeit in der Kindertageseinrichtung
- Sie haben Interesse an der Qualifizierung des pädagogischen Teams, um die sprachliche Förderung systematisch im Alltag zu etablieren
- Ein flexibler Arbeitseinsatz ist Ihnen möglich, um eine bedarfsgerechte Zusammenarbeit mit den Familien zu stärken
- Sie verfügen über Interkulturelle Kompetenz sowie einen wertschätzenden Umgang mit Familien aus unterschiedlichen Herkunftsländern und die Akzeptanz der sozialen Vielfalt
Bitte legen Sie der Bewerbung einen Nachweis Ihrer Masernimmunität bei.
- Wir Bieten:
- Fachliche Begleitung durch die Fachberatung des Trägers (Prozessbegleitung, Beratung der Fachkräfte für sprachliche Bildung und der Kita-Leitung/Team)
- Zusätzliche Unterstützung in der nachhaltigen Qualitätsentwicklung durch eine externe Fachberatung des Verbundes der Kitas, die am Bundesprogramm teilnehmen (z.B. Arbeitsgruppen zu den genannten Handlungsfeldern)
- die Teilnahme an Fortbildungen
Da die Durchführung des Bundesprogramms zunächst bis zum 30.06.2023 befristet ist, erfolgt die Besetzung der Stellen ebenfalls befristet bis zum 30.06.2023. Eine Fortführung des Projektes über den 30.06.2023 hinaus wird vom Land Schleswig-Holstein zurzeit geplant. Eine unbefristete Beschäftigung nach Projektende wird angestrebt.
Es handelt sich grundsätzlich um Teilzeitstellen mit einer durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit von 19,5 Stunden. Insgesamt sind drei Stellen mit diesem Stundenanteil zu besetzen. Es ist jedoch möglich, in Vollzeit beschäftigt zu werden, um die Sprachförderung in zwei Kitas anzubieten.Der Einsatz erfolgt flexibel während der Öffnungszeit. Es muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeiten den Öffnungszeiten anzupassen.
Die Aufgaben sind bewertet nach Entgeltgruppe S 8b TVöD.
- Besonderheiten:
Die Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Frauenförderplans. Da die Hansestadt Lübeck eine Erhöhung des Frauenanteils anstrebt, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber:innen bevorzugt berücksichtigt.
Die Hansestadt Lübeck ist bemüht, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter:innen zu fördern. Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die als Qualifikation anhand des Stellenanforderungsprofils von Bedeutung sind, werden bei der Stellenbesetzung berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Bitte bewerben Sie sich bis zum 31.01.2023 über das Karriereportal der Hansestadt Lübeck (www.luebeck.de/jobs) unter der Kennziffer K 021 / 2023.
Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.- Nähere Informationen:
Als Ansprechpartnerin für fachbezogene Fragen steht Ihnen Frau Steinkamp, Tel. 0451 / 122 5182, in personalwirtschaftlichen Angelegenheiten Frau Eggers, Telefon-Nr. 122 -1154, zur Verfügung
Nähere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie im Internet unter www.fruehe-chancen.de