Fachbereichsleitung Kultur und Bildung

Art:
Vollzeit
Bewerbungsfrist:
18.05.2026
Beginn:
zum 01.01.2027
Entgeltgruppe:

B 4 SHBesG

Stellenbeschreibung:

Die Hansestadt Lübeck sucht zum 01.01.2027

eine:n hauptamtliche:n Stadträtin / Stadtrat (Senator:in) 

für den Fachbereich Kultur und Bildung wegen Ablaufs der Amtszeit der Stelleninhaberin.

Die Hansestadt Lübeck ist ein Oberzentrum mit einer Bevölkerung von 223.000 Menschen und die zweitgrößte Stadt in der Metropolregion Hamburg. Die für ihre Kirchen, Backsteingotik und ihre Geschichte berühmte Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Heute präsentiert sich die Stadt mit einer vielfältigen und lebendigen Kunst- und Kulturszene als Kulturstadt des Nordens. Lübeck ist die Heimstatt dreier Nobelpreisträger, deren Leben und Werk eng mit der Stadt verbunden ist. Malerisch an der Ostsee gelegen, umgeben von einer attraktiven Natur- und Kulturlandschaft und als Standort dreier europaweit profilierter Hochschulen mit einem namhaften Universitätsklinikum, bietet die Stadt eine hohe Lebensqualität. Die Stadtverwaltung ist mit insgesamt knapp 4.500 Beschäftigten in der Kernverwaltung eine der größten Arbeitgeberinnen in der Region.

Dem Fachbereich Kultur und Bildung gehören rund 1.300 Mitarbeitende an; er umfasst derzeit die Bereiche Museen, Stadtbibliothek, Archiv, Volkshochschule, Denkmalpflege und Archäologie, Schule und Sport, Städtische Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit sowie Familienhilfen/Jugendamt. Dem Fachbereich sind der Eigenbetrieb Lübecker Schwimmbäder, die Theater Lübeck gGmbH und die Musik- und Kongresshallen GmbH zugeordnet. Das Fachbereichsbudget liegt bei rund 257 Millionen Euro (2025). 

Änderungen des Aufgabenbereichs bleiben vorbehalten.

Der/Die Senator:in für Kultur und Bildung ist Mitglied des Senats und verantwortlich für die strategische Steuerung, Weiterentwicklung und öffentliche Vertretung des Fachbereiches. Ziel ist die Sicherung, Förderung und zeitgemäße Weiterentwicklung der kulturellen, sport- und bildungsnahen Infrastruktur und Angebote sowie der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.

Gesucht wird eine überzeugende Führungspersönlichkeit mit einem klaren Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und der erforderlichen Eignung, Befähigung und Sachkunde gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.

Die Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz ist zwingend erforderlich. 

Die Wahl erfolgt gemäß § 67 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein durch die Lübecker Bürgerschaft (Stadtvertretung) im Meiststimmenverfahren; die derzeitige Sitzverteilung: CDU 12, SPD 11, Bündnis 90 / Die Grünen 10, AfD 4, Die Fraktion 3, LINKE & GAL 3, FDP 3, Freie Wähler 1, Volt 1 und Bürger für Lübeck (BfL) 1. Das Vorschlagsrecht steht dem Bürgermeister, den Fraktionen und den einzelnen Mitgliedern der Bürgerschaft zu.
Der voraussichtliche Wahltermin ist für die Bürgerschaftssitzung am 27.08.2026 vorgesehen.

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsgruppe B 4 SHBesG. Die hauptamtliche Fachbereichsleitung ist dem Bürgermeister direkt unterstellt und wird in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.

Die Stelleninhaberin steht für eine Wiederwahl zur Verfügung.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:

Die Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz ist zwingend erforderlich. 

Besonderheiten:

Die Hansestadt Lübeck strebt an, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Aus diesem Grunde sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Gleiches gilt für Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Ihr Einverständnis, den in der Lübecker Bürgerschaft vertretenen Fraktionen und einzelnen Mitgliedern der Bürgerschaft Zugang zu den Bewerbungsunterlagen zu gewähren, setzen wir voraus.

Gewünschte Bewerbungsform:

Bitte bewerben Sie sich bis zum 18. Mai 2026 über das Karriereportal der Hansestadt Lübeck (www.luebeck.de/jobs) unter der Vakanz-ID 3359.

Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.

Nähere Informationen:

www.luebeck.de/jobs