Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
Vorausgesetzt wird ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit sozial- oder rechtswissenschaftlicher Ausrichtung oder die II. Angestelltenprüfung für Verwaltungsfachangestellte alternativ eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung, vorzugsweise eine sozialwissenschaftliche Grundausbildung mit Fachhochschulabschluss.
- weitere Voraussetzungen:
Sie bringen Kenntnisse im Bereich der frauen- und gleichstellungspolitischen Arbeit, des Gleichstellungsgesetzes Schl-H. und des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) mit sowie allgemeine Kenntnisse des öffentlichen und des Privatrechts-sowie von Verwaltungsstrukturen insbesondere jedoch umfassende Kenntnis über arbeits- und dienstrechtliche Bestimmungen sowie des Sozial- und Familienrechts.
Selbstständigkeit und eine hohe Leistungsbereitschaft sind für diese Tätigkeit unabdingbar. Darüber hinaus sind Kommunikations-, Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit sehr wichtig.
Die Bereitschaft zur Aufgabenwahrnehmung auch zu ungünstigen Zeiten d.h. an Wochenenden und/oder am Abend wird vorausgesetzt. Idealerweise verfügen Sie über Erfahrungen in der Öffentlichkeits- und Gremienarbeit.
- Wir Bieten:
- eine unbefristete ehrenamtliche Tätigkeit mit einem Wochenstundenumfang von 12 Stunden
- flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten, mit welchen Sie Ihr Familien- und Berufsleben in Einklang bringen können,
- monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 376€ nach der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschädigungsVO),
- eine bewegte und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer modernen und dienstleistungsorientierten Kommunalverwaltung,
- eigenständige Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
- Besonderheiten:
Die Stadt Glückstadt fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber*innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt.
Es besteht ein Frauenförderplan. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Berufsunterbrechungen aufgrund familiärer Tätigkeiten werden grundsätzlich nicht nachteilig berücksichtigt.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten erwünscht sind.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen reichen Sie bitte online bis zum 29. Juni 2025 über unser Bewerbungsportal ein.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen nicht gesondert bestätigen und Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden. Ferner werden wir diese nach Abschluss des Verfahrens unwiderruflich vernichten. Bewerbungskosten werden von der Stadt Glückstadt nicht erstattet.
- Nähere Informationen:
Für Auskünfte steht Ihnen Frau Krack unter der Telefonnummer 04124 930 -212 oder unter der E-Mail-Adresse F.Krack@glueckstadt.de zur Verfügung.