Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit (Bachelor/Diplom) mit staatlicher Anerkennung
- weitere Voraussetzungen:
- gute Rechtskenntnisse im Spektrum der Sozialen Arbeit, insbesondere im Jugendhilferecht sowie im Jugendgerichtsgesetz
- Verantwortungsbewusstsein
- Entscheidungsfreude und Teamfähigkeit
- Fähigkeit zum systematischen und selbstständigen Arbeiten
- ausgeprägte Auffassungsgabe und Urteilsfähigkeit
- gute kommunikative Fähigkeiten
- Beratungskompetenz
- Berufserfahrungen in der Arbeit eines Allgemeinen Sozialen Dienstes und/oder der Jugendhilfe im Strafverfahren sind wünschenswert
- Kenntnisse in den gängigen Office-Programmen
- Wir Bieten:
- ein verantwortungsvolles, abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet in einem engagierten und kollegialen Team
- systematische Einarbeitung
- regelmäßige Supervision - bei Bedarf auch Einzelsupervision - und Fallbesprechungen
- Ausstattung mit Diensthandy und Dienstlaptop
- einen krisenfesten, konjunkturunabhängigen Arbeitsplatz
- Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
- Übernahme der Entgeltstufe bei einem direkten Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
- jährliche Sonderzahlungen
- Zahlung der SuE-Zulage in Höhe von 180,00 € (Vollzeitbasis)
- Anspruch auf bis zu zwei Regenerations- und Umwandlungstage
- Betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
- Fort- und Weiterbildungsangebote sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
- NAH.SH-Jobticket oder Fahrradleasing
- flexible und familienfreundliche Gleitzeitregelungen
- Besonderheiten:
Der Stadt Flensburg ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22.06.2025 unter Angabe des Kennworts F13 per E-Mail im PDF-Format an personalabteilung@flensburg.de. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Eingangsbestätigungen versenden.
Im Bewerbungsschreiben stellen Sie bitte umfassend dar, aus welchen Gründen Sie sich für die Stelle interessieren (Motivation) und schildern Sie prägnant Ihre Stärken und Kompetenzen. Dabei nehmen Sie bitte Bezug auf das o. g. Aufgaben- und Anforderungsprofil.
Die Personalauswahl ist ca. vier Wochen nach Ausschreibungsende in Form eines Vorstellungsgesprächs vorgesehen.
Stadt Flensburg - Der Oberbürgermeister
FB Zentrale Dienste/Personal, 24931 Flensburg
personalabteilung@flensburg.de- Nähere Informationen:
unter www.karriere.flensburg.de
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Leiterin der Jugendhilfe im Strafverfahren, Frau Klose (Tel. 0461/85-2323), gerne zur Verfügung.