Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung/ Public Administration (Bachelor/ Diplom) bzw. abgeschlossene Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
- abgeschlossene 2. Angestelltenprüfung oder
- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) bzw. 1. Angestelltenprüfung mit fundierten Kenntnissen in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften und einer mehrjährigen Berufserfahrung, vorzugsweise im Bereich der Bearbeitung von Unterhaltsangelegenheiten, oder
- Abschluss eines für die Tätigkeit förderlichen Studiengangs (Bachelor/ Diplom), wie z.B. Bachelor of Law, Rechtswissenschaften, oder eines anderen Studiums mit langjährigen Erfahrungen im Einsatzgebiet
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Beifügung der Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.
- Sprachkenntnisse:
- wünschenswert sind Fremdsprachen-/ insbesondere Englischkenntnisse
- weitere Voraussetzungen:
- Erfahrung in der Anwendung von Gesetzestexten
- Kenntnisse im Unterhaltsrecht der SGB-Gesetzgebung und angrenzender Rechtsgebiete
- ausgeprägte Kundenfreundlichkeit
- Verantwortungs- und Fortbildungsbereitschaft
- Identifikation mit dem Leitbild des Jobcenters
- Besonderheiten:
Der Dienstort befindet sich in den Räumen des Jobcenters Flensburg, Waldstr. 2, 24939 Flensburg.
Der Stadt Flensburg ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Aussagekräftige Bewerbung bitte unter Angabe des Kennworts S 32 bevorzugt als PDF per E-Mail an:
personalabteilung@flensburg.de
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Eingangsbestätigung versenden.
- Nähere Informationen:
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Fr. Melzer (Tel. 0461/819224) gerne zur Verfügung.