Heilpädagogen*innen (m/w/d) für die städtischen Kitas

Art:
Voll- und Teilzeit
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Befristung:
zunächst befristet bis zum 31.07.2026
Entgeltgruppe:

S 9 TVöD

Stellenbeschreibung:

Bei der Stadt Flensburg sind im Fachbereich Jugend in der Abteilung städtische Kindertagesstätten und Kindertagespflege zum nächstmöglichen Zeitpunkt noch Stellen als

Heilpädagog*in (d/w/m)
mit staatlicher Anerkennung

in Vollzeit oder Teilzeit zunächst befristet bis zum 31.07.2026 zu besetzen. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses wird angestrebt.

Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe S 9 TVöD.

Nach der neuen Rahmenvereinbarung für die Erbringung von heilpädagogischen Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindertagesstätten sollen jeder Einrichtung pro Gruppe rechnerisch fünf Stunden strukturelle heilpädagogische Leistung zur Verfügung gestellt werden. Die Heilpädagog*innen, die diese Stunden übernehmen werden, sollen sich als Inklusionsfachkräfte verstehen und gruppenübergreifend tätig sein. Ziel ihrer Arbeit ist es, nachhaltig eine adäquate Förderungssituation in jeder Gruppe und für alle Kinder zu schaffen.

Darüber hinaus werden in den Gruppen auch Heilpädagog*innen für individuelle heilpädagogische Leistung (Einzelintegrationsmaßnahme) eingesetzt. Auch für diese Tätigkeit sind noch Stellen bzw. anteilig Stunden zu besetzen.

Die Einsatzorte der beschriebenen Voll- und Teilzeitstellen sind aktuell in den städtischen Kitas Stuhrsallee, Weiche, Sophienhof, Tarup, Engelsby, Schwedenheim und Ostseebad angesiedelt.

Wir arbeiten auf Grundlage des Rahmenkonzepts der städtischen Kindertagesstätten.

Ihre Aufgaben:

Der Aufgabenbereich der Heilpädagogik im Rahmen der Unterstützung der Teilhabe umfasst u. a. folgende Punkte:

  • Planung, Vor- und Nachbereitung sowie aktive Durchführung gezielter Angebote und Projekte entsprechend der Rahmenkonzeption des Trägers, sowie der Konzeption der Einrichtung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Inklusionskinder
  • Unterstützung der pädagogischen Kräfte durch Beratung und Anleitung aus der heilpädagogischen Fachlichkeit
  • Qualifiziertes Beobachten der individuellen Situation und des Entwicklungsstandes
  • Unterstützung bei der Beantragung EGH, Verfassen von Entwicklungsberichten
  • Durchführung und Auswahl spezieller Fördereinheiten für die beeinträchtigten Kinder im Rahmen der Inklusion
  • Dokumentation der Verlaufsdiagnostik
  • Pflegerische Betreuung der Kinder, ggf. Begleitung zu Untersuchungen
  • Planung und Durchführung von Elterngesprächen im Rahmen der Konzeption und der dienstlichen Vereinbarung – Anamnesegespräche und regelmäßige Entwicklungsgespräche
  • Teilnahme an Team- und Dienstbesprechungen
  • Zusammenarbeit mit allen Mitarbeiter*innen innerhalb der Einrichtung
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z. B. Schulen, Gesundheitsamt, Beratungsstellen, Behörden, Therapeut*innen u. a.
  • pädagogische Leistung zur Entwicklungsförderung und Transfer der Einzel- und Kleingruppenarbeit in die Gesamtgruppe in Kooperation mit der Fachkraft für die strukturellen heilpädagogischen Leistung
  • Dokumentation und Berichtswesen zur Entwicklung

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Heilpädagogin/Heilpädagoge (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung
  • abgeschlossene Ausbildung als Heilerziehungshelfer/in (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder
  • abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom) der Fachrichtung
  • Heilpädagogik
  • Erziehung und Bildung im Kindesalter
  • Pädagogik der frühen Kindheit
  • Frühkindliche Erziehung
  • Kindheitspädagogik
  • Bildung und Förderung in der Kindheit
  • Bildung und Gesundheit
  • Pädagogik der Kindheit
  • Frühkindliche Bildung
  • Frühpädagogik
  • Inklusive Frühpädagogik
  • Sozialpädagogik
  • Lehramt Sonderpädagogik
  • Erziehungswissenschaften mit mindestens zweijähriger spezifischer Berufserfahrung in der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung

Zudem können sich auch staatlich anerkannte Erzieher*innnen (m/d/w) mit einer mindestens zweijährigen spezifischen Berufserfahrung in der Betreuung und Förderung von Kindern vor der Einschulung mit Behinderung bewerben.

Bewerben können sich ebenfalls Personen, die gem. § 28 Abs. 6 KiTaG aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrung in einem frühpädagogischen Arbeitsbereich vergleichbar qualifiziert sind.

Bei Bewerbern und Bewerberinnen ohne abgeschlossene Ausbildung als Heilpädagog*in (w/m/d) mit staatlicher Anerkennung erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe S 8b TVöD.

Bei ausländischen Abschlüssen ist die Beifügung der Zeugnisbewertung/Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.

weitere Voraussetzungen:
  • die Fähigkeit, pädagogisches Handeln phantasievoll, kreativ mit den jeweiligen Gegebenheiten zu verbinden und somit adäquate Fördersituationen für alle Kinder zu schaffen
  • Engagement, Flexibilität und organisatorisches Geschick
  • regelmäßige Beratung, Unterstützung und Austausch mit der Leitung und den pädagogischen Fachkräften in den Gruppen
  • die Fähigkeit, mit den Kindern in den partizipativen Dialog zu treten
  • Interesse an einer gemeinsamen Konzeptionsweiterentwicklung
  • Beratungskompetenz in der fachlichen Zusammenarbeit mit Eltern
Wir Bieten:
  • Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
  • Übernahme der Entgeltstufe bei einem direkten Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
  • jährliche Sonderzahlungen
  • Zahlung der SuE-Zulage in Höhe von 130,00 €
  • Anspruch auf bis zu zwei Regenerations- und Umwandlungstage
  • Möglichkeit der Umwandlung der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage
  • Betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL)
  • Fort- und Weiterbildungsangebote sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
  • NAH.SH-Jobticket
  • die Zusammenarbeit mit multiprofessionell aufgestellten Teams vor Ort
  • Supervision
  • Vertrauliche externe Unterstützung in allen Lebenslagen für mentales Wohlbefinden - Employee Assistance Program (EAP)

Besonders wichtig ist uns in unseren Kindertagesstätten ein grenzachtender Umgang mit den Kindern, aber auch untereinander im Team.

Besonderheiten:

Der Stadt Flensburg ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Gewünschte Bewerbungsform:

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Kennworts S43 per E-Mail im PDF-Format an personalabteilung@flensburg.de.

Im Bewerbungsschreiben stellen Sie bitte umfassend dar, aus welchen Gründen Sie sich für die Stelle interessieren (Motivation) und schildern Sie prägnant Ihre Stärken. Dabei nehmen Sie bitte Bezug auf das o. g. Aufgaben- und Anforderungsprofil. Zusätzlich bitten wir Sie, folgendes Dokument auszufüllen und Ihrer Bewerbung beizufügen.

Die Personalauswahl ist ca. vier Wochen nach Ausschreibungsende in Form eines Vorstellungsgesprächs vorgesehen.

Stadt Flensburg - Der Oberbürgermeister
FB Zentrale Dienste/Personal, 24931 Flensburg
personalabteilung@flensburg.de 

Nähere Informationen:

unter www.karriere.flensburg.de

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Niehaus, Tel. 0461/85-4262, gerne zur Verfügung.