Heilpädagog*in (d/m/w) mit staatlicher Anerkennung

Art:
Teilzeit
Bewerbungsfrist:
06.04.2026
Beginn:
01.06.2026
Befristung:
unbefristet
Entgeltgruppe:

EG S 9 TVöD

Stellenbeschreibung:

 Bei der Stadt Flensburg im Fachbereich Jugend ist in der Abteilung Städtische Kindertagesstätten und Kindertagespflege ab dem 01.06.2026 eine Stelle als

Heilpädagog*in (d/m/w) mit staatlicher Anerkennung

in Teilzeit mit 30 Wochenstunden für strukturelle und heilpädagogische Leistungen in der städtischen Kindertagesstätte Am Sophienhof unbefristet zu besetzen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in die EG S 9 TVöD.

Nach der neuen Rahmenvereinbarung für die Erbringung von heilpädagogischen Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindertagesstätten sollen jeder Einrichtung pro Gruppe rechnerisch fünf Stunden strukturelle heilpädagogische Leistung zur Verfügung gestellt werden. Die Heilpädagog*innen (m/w/d), die diese Stunden übernehmen werden, sollen sich als Inklusionsfachkräfte verstehen und gruppenübergreifend tätig sein. Ziel ihrer Arbeit ist es, nachhaltig eine adäquate Förderungssituation in jeder Gruppe und für alle Kinder zu schaffen.

Darüber hinaus werden in den Gruppen auch Heilpädagog*innen (m/w/d) für individuelle heilpädagogische Leistung (Einzelintegrationsmaßnahme) eingesetzt. Auch für diese Tätigkeit sind noch Stellen bzw. anteilig Stunden zu besetzen.

In der städtischen Kindertagesstätte Am Sophienhof werden bis zu 60 Kinder in vier altersgemischten Gruppen in einem teiloffenen Konzept betreut. Die Kita wird von einer vollumfänglich vom Gruppendienst freigestellten Einrichtungsleitung geleitet.

Die Kita ist in der Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Nachmittagsgruppe fasst alle Kinder der Kita zusammen und gestaltet zusammen mit anderen Pädagog*innen den Nachmittag bis zum Abholen. Schließzeiten sind nur zwischen Weihnachten und Neujahr und an zwei Fortbildungstagen im Jahr, daher hat das Team die Möglichkeit, den Urlaub in Absprache frei von Ferienzeiten über das Jahr verteilt zu planen.

Ein weiterer elementarer Bestandteil der Arbeit in dieser Kita ist die Inklusion. Es ist den Mitarbeitenden der Einrichtung besonders wichtig, die Kinder mitzunehmen, zu fördern und ihnen die Teilhabe am Alltag zu ermöglichen und zu verbessern. Netzwerke nach innen und außen bereichern unsere Arbeit.

Wir arbeiten auf Grundlage des Rahmenkonzepts der städtischen Kindertagesstätten 

 

Ihre Aufgaben:

Der Aufgabenbereich der Heilpädagogik im Rahmen der Unterstützung der Teilhabe umfasst u. a. folgende Punkte:

  • Planung, Vor- und Nachbereitung sowie aktive Durchführung gezielter Angebote und Projekte entsprechend der Rahmenkonzeption des Trägers, sowie der Konzeption der Einrichtung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Inklusionskinder
  • pädagogische Leistung zur Entwicklungsförderung und Transfer der Einzel- und Kleingruppenarbeit in die Gesamtgruppe in Kooperation mit der Fachkraft für die strukturellen heilpädagogischen Leistung
  • Unterstützung der pädagogischen Kräfte durch Beratung und Anleitung aus der heilpädagogischen Fachlichkeit
  • Qualifiziertes Beobachten der individuellen Situation und des Entwicklungsstandes
  • Unterstützung bei der Beantragung EGH, Verfassen von Entwicklungsberichten
  • Durchführung und Auswahl spezieller Fördereinheiten für die beeinträchtigten Kinder im Rahmen der Inklusion
  • Dokumentation der Verlaufsdiagnostik
  • Pflegerische Betreuung der Kinder, ggf. Begleitung zu Untersuchungen
  • Planung und Durchführung von Elterngesprächen im Rahmen der Konzeption und der dienstlichen Vereinbarung – Anamnesegespräche und regelmäßige Entwicklungsgespräche
  • Teilnahme an Team- und Dienstbesprechungen
  • Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitenden innerhalb der Einrichtung
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z.B. Schulen, Gesundheitsamt, Beratungsstellen, Behörden, Therapeut*innen u.a.
  • Dokumentation und Berichtswesen zur Entwicklung

 

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Heilpädagogin/Heilpädagogen (w/m/d) mit staatlicher Anerkennung
  • abgeschlossene Ausbildung als Heilerziehungshelfer/in (w/d/m) mit staatlicher Anerkennung oder
  • abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom) der Fachrichtung
  • Heilpädagogik
  • Erziehung und Bildung im Kindesalter
  • Pädagogik der frühen Kindheit
  • Frühkindliche Erziehung
  • Kindheitspädagogik
  • Bildung und Förderung in der Kindheit
  • Bildung und Gesundheit
  • Pädagogik der Kindheit
  • Frühkindliche Bildung
  • Frühpädagogik
  • Inklusive Frühpädagogik
  • Sozialpädagogik
  • Lehramt Sonderpädagogik
  • Erziehungswissenschaften mit mindestens zweijähriger spezifischer Berufserfahrung in der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung

Zudem können sich auch staatlich anerkannte Erzieher*innnen (m/d/w) mit einer mindestens zweijährigen spezifischen Berufserfahrung in der Betreuung und Förderung von Kindern vor der Einschulung mit Behinderung bewerben.

Bewerben können sich ebenfalls Personen, die gem. § 28 Abs. 6 KiTaG aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrung in einem frühpädagogischen Arbeitsbereich vergleichbar qualifiziert sind.

Bei Bewerbern und Bewerberinnen ohne abgeschlossene Ausbildung als Heilpädago*in (d/w/m) mit staatlicher Anerkennung erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe S 8b TVöD.

Bei ausländischen Berufsabschlüssen ist die Beifügung der Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.

Die Stelle eignet sich ausdrücklich auch für Berufsanfänger*innen sowie für Schüler*innen/Studierende, die ihre Ausbildung im Sommer abschließen. Für letztere würde ein Arbeitsvertrag mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung bzw. Studium ggf. auch nach dem 01.06.2026 geschlossen werden.

weitere Voraussetzungen:
  • die Fähigkeit, pädagogisches Handeln phantasievoll, kreativ mit den jeweiligen Gegebenheiten zu verbinden und somit adäquate Fördersituationen für alle Kinder zu schaffen
  • Engagement, Flexibilität und organisatorisches Geschick
  • regelmäßige Beratung, Unterstützung und Austausch mit der Leitung und den pädagogischen Fachkräften in den Gruppen
  • die Fähigkeit, mit den Kindern in den partizipativen Dialog zu treten
  • Interesse an einer gemeinsamen Konzeptionsweiterentwicklung
  • Beratungskompetenz in der fachlichen Zusammenarbeit mit Eltern
  • Arbeitszeit ist von 08.00 bis 14:00 Uhr in einer 5-Tage-Woche
  • Die Bereitschaft, bei Bedarf die Arbeitszeit flexibel innerhalb der Öffnungszeiten zu gestalten, ist erforderlich.
Wir Bieten:
  • Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
  • Übernahme der Entgeltstufe bei einem direkten Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
  • jährliche Sonderzahlungen
  • Zahlung der SuE-Zulage in Höhe von 130,00 € (Vollzeit)
  • Anspruch auf bis zu zwei Regenerations- und Umwandlungstage
  • Möglichkeit der Umwandlung der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage ab 2027
  • Betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL)
  • Fort- und Weiterbildungsangebote sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
  • NAH.SH-Jobticket oder Fahrradleasing
  • die Zusammenarbeit mit multiprofessionell aufgestellten Teams vor Ort
  • die Teilbarkeit von Stellen und die Absprache von unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen im Rahmen der Dienstplanung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Supervision
  • Vertrauliche externe Unterstützung in allen Lebenslagen für mentales Wohlbefinden – Employee Assistance Program (EAP)
Besonderheiten:

Besonders wichtig ist uns in unseren Kindertagesstätten ein grenzachtender Umgang mit den Kindern, aber auch untereinander im Team.

Der Stadt Flensburg ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb
begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder Ihnen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Stadt Flensburg strebt in allen Beschäftigungsgruppen ausgewogene Geschlechterrelationen an.

Gewünschte Bewerbungsform:

Aussagekräftige Bewerbung bitte unter Angabe des Kennworts S51

bevorzugt als PDF per E-Mail an:

personalabteilung@flensburg.de

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Eingangsbestätigung versenden.

Nähere Informationen:

unter www.karriere.flensburg.de

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Niehaus (Trägerverwaltung), Tel. 0461/85-4262, und Frau Kumke-Diehe (Kita-Leitung), Tel 0461/85-1576, gerne zur Verfügung.