Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit (Bachelor/Diplom/) mit staatlicher Anerkennung
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Beifügung der Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.
- weitere Voraussetzungen:
- Rechtskenntnisse im Bereich SGBVIII, BGB, (Bundes)Kinderschutzgesetz (Schleswig- Holstein), Bundes/Landesdatenschutzgesetz
- Überblick über den Gesamtauftrag des SGB VIII
- fachübergreifende Kenntnisse in allen Bereichen der Jugendhilfe und der Verwaltung
- grundlegende Kenntnisse des notwendigen Datenschutzes in der Jugendhilfe
- umfassende pädagogische Fachkenntnisse insbesondere im Rahmen der stationären Jugendhilfe und der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit besonders herausfordernden Verhalten (Grenzgänger)
- Übernahme von Leitungsverantwortung bei der Fachberatung der sozialpädagogischen Fachkräfte zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung unter Berücksichtigung einer möglichen strafrechtlichen Relevanz sozialarbeiterischen Handelns
- Weiterbildungen zu verschiedenen Themen zum Leiten und Führen und im Kinderschutz in Institutionen
- notwendige Bereitschaft zur Übernahme der Rufbereitschaft und Arbeitszeiten außerhalb der Kernarbeitszeit der Stadtverwaltung Flensburg
- bei Bedarf Übernahme von Schichtdiensten im Kinder- und Jugendschutzzentrum
- hohe Konfliktfähigkeit ggf. auch bei körperlichen Auseinandersetzungen im Kinder- und Jugendschutzzentrum
- Wünschenswert sind:
- Leitungserfahrung im Bereich der stationären Jugendhilfe, insbesondere in der Inobhutnahme, im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit besonders herausfordernden Verhalten (Grenzgänger) und in der Leitung von Mitarbeitenden, die in diesem Bereich arbeiten
- Führungserfahrung im Rahmen von Neuaufbau ebenso wie in Veränderungsprozessen in verschiedenen Arbeitsbereichen
- Erfahrung bei der Gestaltung aufeinander abgestimmter Prozesse im Rahmen der Präventions- und Interventionsarbeit und in der abteilungsübergreifenden und fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit sowie in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen/Facharbeitsgruppen
- Wir Bieten:
- einen interessanten Arbeitsplatz mit viel Gestaltungsmöglichkeit
- Qualitätssicherung im Rahmen von Supervision
- Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
- Übernahme der Entgeltstufe bei einem direkten Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
- jährliche Sonderzahlungen
- Anspruch auf bis zu zwei Regenerations- und Umwandlungstage
- Betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
- Fort- und Weiterbildungsangebote sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
- NAH.SH-Jobticket oder Fahrradleasing
- Besonderheiten:
Der Stadt Flensburg ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten
Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stadt Flensburg strebt in allen Beschäftigungsgruppen ausgewogene Geschlechterrelationen an
- Gewünschte Bewerbungsform:
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 06.03.2026 unter Angabe des Kennworts F34 per E-Mail im PDF-Format an personalabteilung@flensburg.de. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Eingangsbestätigungen versenden.
Im Bewerbungsschreiben stellen Sie bitte umfassend dar, aus welchen Gründen Sie sich für die Stelle interessieren (Motivation) und schildern Sie prägnant Ihre Stärken und Kompetenzen. Dabei nehmen Sie bitte Bezug auf das o. g. Aufgaben- und Anforderungsprofil.
Die Personalauswahl ist ca. vier Wochen nach Ausschreibungsende in Form eines Vorstellungsgesprächs vorgesehen.
Stadt Flensburg - Der Oberbürgermeister
FB Zentrale Dienste/Personal, 24931 Flensburg
personalabteilung@flensburg.de- Nähere Informationen:
unter www.karriere.flensburg.de
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Salpeter (Tel. 0461/85-2327) oder Frau Gershoff (0461/85-2669) gerne zur Verfügung.