Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten bzw. 1. Angestelltenprüfung oder Ausbildung zur*zum Rechtsanwaltsfachangestellten, Sozialversicherungsangestellten oder Justizfachangestellten oder abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation
- weitere Voraussetzungen:
- Kenntnisse der kommunalen Verwaltungsstrukturen
- Flexibilität, hohe Kommunikationsfähigkeit
- Eigenständiges Arbeiten und selbstbewusstes Auftreten
- Anwendungssichere MS-Office-Kenntnisse, wünschenswert auch im Sitzungsdienstprogramm „Allris“
- Wir Bieten:
- Eine angenehme Arbeitsatmosphäre sowie einen modernen Arbeitsplatz
- Einen sicheren Arbeitsplatz, welcher Planungssicherheit gibt
- Themenorientierte Fortbildungen
- Jahressonderzahlung und eine Zusatzversorgung (Betriebsrente) für Arbeitnehmer*innen
- Flexible Arbeitszeiten
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr (bei einer 5-Tage-Woche) und Freistellung mit Gehalt am Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.)
- Möglichkeit eines Arbeitgeberzuschusses beim Kauf eines E-Bikes
- Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Besonderheiten:
Chancengleichheit zwischen allen Geschlechtern, Menschen mit Behinderungen und Bewerber*innen mit Migrationshintergrund sind für das Amt Hohe Elbgeest selbstverständlich.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 04.01.2026 an das
Amt Hohe Elbgeest
Der Amtsdirektor
Hauptamt
Personalangelegenheiten
Christa-Höppner-Platz 1
21521 Dassendorf
oder alternativ im PDF-Format an
bewerbungen@amt-hohe-elbgeest.de
Die Vorstellungsgespräche sind für den 14.01.2026 geplant. Damit eine kurzfristige Einladung erfolgen kann, teilen Sie uns bitte entsprechende Kontaktdaten mit.
Bewerbungsunterlagen
Denken Sie bitte insbesondere an Ihr Prüfungszeugnis und ggf. vorliegende Beurteilungen und/oder Arbeitszeugnisse.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden.
Verzichten Sie daher auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
- Nähere Informationen:
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Frau Dieckert, Tel. 04104 / 990 140, zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!