Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- Zwingend erforderlich ist das Vorliegen der Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag (§ 12 BWahlG) bzw. der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie der Besitz der für das Amt erforderlichen Eignung, Befähigung und Sachkunde (§ 15b Abs. 3 AO), mithin:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt oder ein abgeschlossenes Studium der Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften
- Führerschein:
- Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzungeines privaten Kraftfahrzeugs
- weitere Voraussetzungen:
- fundierte Kenntnisse im Kommunal- und Landesrecht, vorzugsweise des Landes Schleswig-Holstein
- mehrjährige Berufserfahrung in der Führung von Organisationseinheiten, idealerweise in der öffentlichen Verwaltung#
- umfassende und mehrjährige Kompetenz im Bereich Personalführung und Personalentwicklung
- Bereitschaft zur Teilnahme an Terminen auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
Gewünscht sind darüber hinaus die folgenden Kompetenzen:
- Erfahrung in der Führung organisatorisch oder räumlich verteilter Einheiten
- nachweisbare Erfahrung in der Anwendung moderner Organisations- und Steuerungsmethoden sowie im Aufbau und in der Weiterentwicklung von Organisationsstrukturen und prozessorientierten Arbeitsabläufen
Persönliche Kompetenzen:
- Sie sind in der Lage, eine Amtsverwaltung mit derzeit einem Fachbereich und sieben Fachteams effizient, bürgernah und dienstleistungsorientiert zu führen
- Sie verfügen über ein ausgeprägtes, strategisches und konzeptionelles Denkvermögen sowie eine strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
- Sie sind eine entscheidungsfreudige Persönlichkeit und handeln eigenverantwortlich sowie lösungsorientiert
- Sie kommunizieren klar, authentisch und wertschätzend gegenüber Beschäftigten, Mandatsträgern sowie Bürgerinnen und Bürgern
- Sie arbeiten vertrauensvoll mit der kommunalen Selbstverwaltung sowie den Gremien des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden zusammen
- Sie stehen für eine moderne, empathische und motivierende Personalführung und leben diese aktiv vor
- Sie setzen Beschäftigte entsprechend ihrer Stärken und Fähigkeiten ein und gewährleisten so eine effiziente Umsetzung der Beschlüsse der Gremien
- Sie fördern die teamübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung
- Sie begleiten aktiv die Weiterentwicklung der Verwaltung sowie der amtsangehörigen Gemeinden
- Wir Bieten:
Rahmenbedingungen:
Die Amtsdirektorin / der Amtsdirektor wird durch den Amtsausschuss für die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Es wird ein Beamtenverhältnis auf Zeit begründet (§ 15b Abs. 4 S. 1 AO).
Die Besoldung richtet sich nach § 6 Nr. 2 Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein (KomBesVO) und erfolgt entsprechend der Besoldungsgruppe B 2.
- Besonderheiten:
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und diesen gleichgestellten Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß § 15 Abs. 1 LDSG (SH) im Rahmen des Auswahlverfahrens einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Eiderkanal zur Kenntnis gegeben werden können.
Die Daten des zukünftigen Stelleninhabers/der zukünftigen Stelleninhaberin werden in die Personalakte und in elektronischer Form übernommen. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Bitte beachten Sie, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung nicht erstattet werden
- Gewünschte Bewerbungsform:
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 19.07.2026 per E-Mail an:
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen bei:
- Anschreiben,
- Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen beruflichen Tätigkeiten sowie Schul- bzw. Ausbildung
- Aussagekräftige Zeugnisse und Nachweise, die Ihre fachliche Qualifikation und Ihren beruflichen Werdegang belegen
- Arbeitszeugnisse
- Aktuelles Führungszeugnis
- Nachweis der Fahrerlaubnis
- Gegebenenfalls Referenzen
So geht es jetzt weiter:
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüft ein vom Amtsausschuss eingesetztes Auswahlgremium alle eingegangenen Bewerbungen. Im Anschluss werden wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sollten Sie für das weitere Verfahren berücksichtigt werden, finden voraussichtlich im August 2026 Auswahlgespräche statt.
Es ist vorgesehen, dass sich Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahl einbezogen werden, im weiteren Verfahren dem Amtsausschuss des Amtes vorstellen.
- Nähere Informationen: