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Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Amt für Soziale Hilfen mit Sitz in Ratekau

Art:
Teilzeit
Bewerbungsfrist:
28.04.2024
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt 
Befristung:
unbefristet
Entgeltgruppe:

bis EG 9 b TVöD

Stellenbeschreibung:

Sachbearbeiter/in (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt

für das Amt für Soziale Hilfen mit Sitz in Ratekau

- 25 Std. / Teilzeit – bis EG 9 b TVöD - unbefristet

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Leistungen nach dem AsylblG an dezentral untergebrachte Personen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII außerhalb von Einrichtungen
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kap. SGB XII außerhalb von Einrichtungen
  • Hilfe zur Gesundheit nach dem 5. Kap. SGB XII außerhalb von Einrichtungen
  • Bestattungskosten nach § 74 SGB XII

Eine Zuordnung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.

Die Eingruppierung wird entsprechend der persönlichen und der tariflichen Voraussetzungen des TVöD bis zur Entgeltgruppe 9 b vorgenommen.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte/n
weitere Voraussetzungen:
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Selbstständige, eigenverantwortliche und fachlich fundierte Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit und Leistungsbereitschaft
  • Freundliches und sicheres Auftreten
  • Soziale Kompetenz und Empathie
  • ein sicherer Umgang mit EDV, insbesondere MS-Office (Word, Excel, Outlook, PowerPoint)
Besonderheiten:

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG), werden berücksichtigt.

Gewünschte Bewerbungsform:

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 28.04.2024 an die

Bürgermeisterin der Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2

23683 Scharbeutz

oder per E-Mail an die Personalabteilung: karina.krogmann@gemeinde-scharbeutz.de

Anfallende Bewerbungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.

Nähere Informationen:

www.Gemeinde-Scharbeutz.de