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Brunsbüttel

Brunsbüttel
Die Schleusen- und Hafenstadt am Schnittpunkt von Elbe und Nord-Ostsee-Kanal ist mit knapp 14.000 EW die zweitgrößte Stadt des Kreises …

Karrieretipps

Das Auswahlverfahren


Die erste Hürde ist genommen, die Bewerbungsmappe hat zum Erfolg geführt! Sie haben eine Einladung zum Einstellungsverfahren erhalten!

Warum wird ein Auswahlverfahren durchgeführt?

Jede Ausbildung stellt bestimmte Anforderungen an die Person, die diese erfolgreich durchführen und abschließen möchte. Es sollen die Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, die am besten in die Organisation passen. Diese Auswahl wird im Interesse der bereits dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch zum Wohle der zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Außerdem wäre es auch für die Bewerberinnen und Bewerber z.B. ein erheblicher Zeitverlust, wenn während der Ausbildung festgestellt wird, dass sie doch nicht die richtige Wahl war.

Wie läuft ein Auswahlverfahren ab?

Das Auswahlverfahren erfolgt in mehreren Stufen:

  • Die Bewerbungsunterlagen werden gesichtet und aufgrund des Anforderungsprofils wird entschieden, wer zum Einstellungstest eingeladen wird.
  • Ein 4-stündiges, schriftliches Testverfahren wird durchgeführt und anschließend entschieden, wer zur nächsten Runde eingeladen wird.
  • Es wird ein Gruppenauswahlverfahren durchgeführt und entschieden, welche Kandidatinnen und Kandidaten in die nächste Runde gehen.
  • Dann findet ein Vorstellungsgespräch statt.
  • Mit den verbliebenen Kandidatinnen und Kandidaten wird dann noch ein abschließendes Gespräch geführt.

Wie können Sie sich auf das schriftliche Auswahlverfahren vorbereiten?

Im Rahmen des 4-stündigen, schriftlichen Einstellungstests werden Kenntnisse und Arbeitstechniken abgefragt, die auch während der Schulausbildung bereits benötigt werden. Der Einstellungstest besteht aus mehreren Testbausteinen, wie z.B.:

  • sprachliches Verständnis (Wortanalogien, Gemeinsamkeiten, Satzergänzungen)
  • Zahlenverständnis (Rechenaufgaben, Zahlenreihen)
  • räumliches Denken
  • Merkfähigkeit
  • schlussfolgerndes Denken (Grafikanalogien, Schlussfolgerungen)
  • Wissensfragen (Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft, Naturwissenschaften)

Wie solche Aufgaben aussehen, kann man sich unter www.focus.de oder www.piopico.de ansehen und diese auch gratis bearbeiten. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Büchern, die zu diesem Thema angeboten werden.

Wie läuft der Einstellungstest ab?

Die Verwaltung lädt zum Testtermin max. 50 Personen ein. Mindestens zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von KOMMA führen dann im Auftrag der Verwaltung den Einstellungstest durch. Der komplette Einstellungstest ist ein Papier- und Bleistifttest und besteht aus fünf Einzelteilen, einem Intelligenztest, einem Merktest, einem Wissenstest, einem Rechtschreibtest und aus einem Fragebogen zur allgemeinen Einstellung zur Arbeit und Leistung. Es gibt genaue Anweisungen, wann welcher Test durchgeführt wird. Ein Taschenrechner zur Lösung der Rechenaufgaben ist nicht erlaubt. Für jede Testeinheit gibt es Zeitlimits, die eingehalten werden müssen. Der gesamte Test dauert ca. 4 Stunden, wobei eine halbstündige Pause eingerechnet ist.

Wie werden die Testergebnisse mitgeteilt?

Alle Kandidatinnen und Kandidaten erhalten ca. drei Wochen nach dem schriftlichen Teil eine schriftliche Rückmeldung über die Entscheidung und die Gründe dafür, wie das Ergebnis entstanden ist. Die Bewerberinnen und Bewerber, die die Ergebnisse erzielt haben, die vorher im Anforderungsprofil festgelegt wurden, werden dann zu dem Gruppenauswahlverfahren eingeladen. Der von KOMMA durchgeführte Einstellungstest kann nur einmal innerhalb von 18 Monaten absolviert werden. Die Bewerberinnen und Bewerber, die sich auch bei weiteren Arbeitgebern im öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein beworben haben, werden dann um Nachricht gebeten. Hierfür gibt es dann ein gesondertes Formular, das ausgefüllt werden muss. Damit wird das Einverständnis gegeben, dass die Ergebnisse an die weiteren Arbeitgeber weitergegeben werden dürfen.

Was wird von den Bewerberinnen und Bewerbern im Gruppenauswahlverfahren, das auch Verwaltungsplanspiel genannt wird, erwartet?

Die Verwaltung hat bestimme Erwartungen an die Bewerberinnen und Bewerber. Diese werden in einem Anforderungsprofil erarbeitet. Wichtige Kriterien dabei sind z.B.:

  • Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
  • Team- und Konfliktfähigkeit
  • Engagement
  • Leistungsorientierung
  • Belastbarkeit
  • effektiver Arbeitsstil
  • Fähigkeit zum logischen Denken
  • Allgemeinwissen

Die Übungen in diesem Verfahren beziehen sich auf die zukünftige, berufliche Praxis, es handelt sich hierbei um ein Szenario aus einer fiktiven Verwaltungseinheit. Somit erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten einen umfangreichen Einblick in das Verfahren. Das Verwaltungsplanspiel könnte z.B. aus folgenden Aufgaben bestehen:

  • Aus einer Gruppendiskussion: Dabei wird ein Szenario aus einer fiktiven Verwaltung analysiert und es werden Lösungen erarbeitet.
  • Aus einem Zweiergespräch: Es findet ein Gespräch mit einer Rollenspielerin über eine Situation aus dem Szenario statt.
  • Aus einer Präsentation: Es findet eine Selbstreflexion zum gezeigten Verhalten statt mit anschließendem Gespräch mit den Beobachterinnen und Beobachtern.

Die oben genannten Kriterien werden dann von den Beobachterinnen und Beobachtern während des Gruppenauswahlverfahrens bewertet. Man kann also mit gutem Gewissen sagen, dass mit den Kandidateninnen und Kandidaten fair umgegangen wird und sie mit Respekt und Wertschätzung behandelt werden.

Was ist zu beachten für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen?

Bei dem schriftlichen Einstellungstest handelt es sich um einen Papier- und Bleistifttest, die Testaufgaben müssen selbständig gelesen werden. In weiten Teilen des Verfahrens werden Ankreuzungen vorgenommen. Teilweise sind schriftliche Berechnungen vorzunehmen oder Wörter mit der Hand zu schreiben. Für die Aufgaben gibt es Zeitlimits.

Zur Vorbereitung auf das Verwaltungsplanspiel wird ein längerer Text gelesen und Notizen werden erstellt. Die Kandidateninnen und Kandidaten diskutieren anschließend in einer Gruppe von fünf bis acht Personen. Auch hier gibt es Zeitlimits für die Bearbeitung. Sollte es mit dem Verfahren aufgrund körperlicher Behinderungen oder anderer Beeinträchtigungen Schwierigkeiten geben, wird ein geändertes Vorgehen besprochen.