Gleichstellungsbeauftragte

Tätigkeit:

Gleichstellungsbeauftragte handeln nach folgenden gesetzlichen Grundlagen:

  • GstG (Gleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen)
  • AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
  • Hauptsatzung der jeweiligen öffentlichen Verwaltung

Gleichstellungsbeauftragte tragen grundsätzlich zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau bei. Sie zeigen Gleichstellungsprobleme  innerhalb der Verwaltung und der örtlichen Kommune auf, entwickeln Problemlösungen, setzen diese um und überprüfen deren Wirksamkeit. Gleichstellungsbeauftragte arbeiten weisungsunabhängig und können so ihre Tätigkeit effektiv ausgestalten. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit selbstständig Öffentlichkeitsarbeit in ihren Angelegenheiten zu betreiben. 

Einsatzbereich:

Gleichstellungsbeauftragte bringen gleichstellungsspezifische Belange in die Arbeit der Verwaltung und der Selbstverwaltungsorgane ein und prüfen Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für die Gleichstellung. Darüber hinaus wirken sie an allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten mit der Zielrichtung der Gleichstellung mit. Sie arbeiten mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden zusammen.

Perspektiven:
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind für die Gesamtzusammensetzung und –konzeption der Verwaltung unbedingt notwendig und gesetzlich fundiert. Sie wird daher auch weiterhin in der öffentlichen Verwaltung eine wichtige und unverzichtbare Rolle spielen.
Voraussetzungen:
  • (Fach-)Hochschulabschluss in Verwaltungswissenschaften, Sozialwissenschaften, Pädagogik, Sozialpädagogik oder Soziologie
  • Kenntnisse in der Frauenarbeit bzw. Erfahrung in Wahrnehmung von Fraueninteressen
  • Fähigkeit zu selbstständiger, konzeptioneller Arbeit
  • Hohes Maß an Eigeninitiative und Ideenreichtum
  • Gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
  • Bereitschaft zur Umsetzung einer zielorientierten Verwaltungssteuerung
Information:

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kommunalverwaltung und fragen Sie nach unseren Ansprechpartnern/-innen in den Personalabteilungen.